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Schuldenerlass für Sambia Ländet in Investmentfonds

erlassjahr.deBonn/Düsseldorf (epo.de). – Der Investmentfonds Donegal International Association hat vor einem britischen Gericht die Summe von 15 Millionen US-Dollar von dem Entwicklungsland Sambia erstritten. Einen entsprechenden Schuldtitel hatte Donegal 1999 für 3,5 Millionen Dollar von Rumänien gekauft. Die 15 Millionen Dollar entsprächen etwa einem Drittel des Schuldenerlasses, der dem Land 2006 gewährt wurde, erklärte der Evangelische Entwicklungsdienst (EED). Das Entschuldungsbündnis erlassjahr.de warnte, nach Angaben der Weltbank seien derzeit insgesamt 44 solcher Verfahren vor internationalen Gerichten anhängig.

Nach den Vereinbarungen der multilateralen Entschuldungsinitiative (HIPC/MDRI) hätte die Forderung gegenüber Sambia eigentlich schon von Rumänien und nach dem Kauf von Donegal weit gehend erlassen werden müssen, erklärte erlassjahr.de. Mit der nun erstrittenen Zahlung werde die gesamte Entlastung Sambias unter der multilateralen Entschuldungsinitiative der Weltbank (MDRI) im Jahr 2007 neutralisiert. „Die Mittel, die unter anderem der deutsche Steuerzahler für die Entschuldung aufbringt, dienen so nicht der Armutsbekämpfung in Sambia, sondern einem in der Karibik beheimateten zwielichtigen Spekulanten“, kritisierte erlassjahr.de.

erlassjahr.de forderte in einem Brief an Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul die Bundesregierung auf, die Lücke im internationalen Schuldenmanagement zu schließen, die sich Donegal und andere zunutze machten. Schuldenerlasse durch Regierungen und internationale Finanzinstitutionen enthielten regelmäßig eine Klausel, nach der auch nicht beteiligte Gläubiger  einen weit gehenden Erlass gewähren sollen. Verbindliche Verfahren zur Durchsetzung solcher Klauseln würden aber nicht genannt. Im Rahmen ihres Afrika-Schwerpunktes sollten  die G8 deshalb die internationalen Entschuldungsverfahren im Sinne eines umfassenden und unparteilichen Insolvenzverfahrens reformieren. Zahlreiche Vorschläge dazu vom IWF, den Vereinten Nationen und Nichtregierungsorganisationen lägen auf dem Tisch.

„Eine Heuschrecke wie Donegal kann kaum dafür verantwortlich gemacht werden, dass sie Felder kahl frisst“, sagte erlassjahr.de-Koordinator Jürgen Kaiser. „Die Verantwortung liegt bei den Urhebern der löcherigen Entschuldungsverfahren. Die G8 müssen durch die Schaffung verbindlicher und umfassender Entschuldungsverfahren solchen Spekulanten das Handwerk legen.“

Die Umlenkung von Entwicklungshilfemitteln für die Ärmsten in den hoch verschuldeten Entwicklungsländern in die Taschen der Investoren von „Geierfonds“ müsse künftig unterbleiben, forderte auch EED-Finanzexperte Peter Lanzet. Auf den Finanzmärkten würden solche Investmentfonds Geierfonds genannt, die auf den Sekundärmärkten für Schulden Rechtstitel kaufen und anschließend versuchen, vor Gericht den Nominalwert zu erstreiten. Dies sei überhaupt nur möglich, weil die Forderungen von Banken und Firmen bisher nicht zum Gegenstand von Erlassverhandlungen gemacht wurden.

„Die Bundesregierung sollte beim kommenden G8 Gipfel das Partnerschaftsprogramm Afrika um die Frage des Schuldenmanagements erweitern“, forderte EED Vorstand Wilfried Steen. „Afrikanische Entwicklungsländer mit gefährdeter oder noch gar nicht erreichter Schuldentragfähigkeit müssen ein Forum erhalten, auf dem sie mit allen ihren Gläubigern gemeinsam verhandeln können.“

www.eed.de
www.erlassjahr.de

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