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„Koloniale Logik“: Deutschland lehnt Reparationen an Namibia ab

Porträt von General Lothar von Trotha. Gemeinfrei (Wikimedia Commons)

Göttingen. – Die Bundesregierung hat angekündigt, keine Reparationen an Namibia für den Völkermord an den Ovaherero und Nama zahlen zu wollen. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert dies scharf. „Diese Haltung der Bundesregierung ist nichts anderes als ein Schlag ins Gesicht der Nachkommen der Opfer“, sagte Laura Mahler, GfbV-Referentin für Subsahara-Afrika. „Deutschland profitiert bis heute von der Kolonialzeit, doch wenn es um echte Wiedergutmachung geht, verweigert sich die Bundesregierung ihrer Verantwortung.“

Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen erklärt, dass es zur Zeit des Völkermords an den Ovaherero (Herero) und Nama noch kein Völkerstrafrecht gegeben habe – ein Argument, das aus der Sicht der GfbV die Verbrechen verharmlost und die Nachkommen der Opfer erneut entrechtet. „Mit dieser zynischen Begründung macht sich die Bundesregierung zum Komplizen kolonialer Verbrechen, statt Verantwortung zu übernehmen“, kritisierte Mahler. „Ob es damals eine juristische Kategorie für Völkermord gab oder nicht, ist völlig unerheblich. Deutschland hat hunderttausende Menschen ermordet. Sich mit solchen Spitzfindigkeiten vor Reparationen zu drücken, ist schäbig und inakzeptabel.“

Schon in der sogenannten Gemeinsamen Erklärung (Joint Declaration) zwischen Namibia und Deutschland von 2021, die bis heute nicht unterzeichnet wurde, hatte die Bundesregierung den Völkermord nur „aus heutiger Sicht“ anerkannt. Auch damals sei mit sprachlichen und rechtlichen Relativierungen versucht worden, eine echte Verantwortung zu umgehen, sagte Mahler. Nun wolle sich die Bundesregierung der moralischen wie materiellen Konsequenzen einer Anerkennung des Genozids entziehen.

Merz-Regierung soll mit Ovaherero und Nama verhandeln

Die Menschenrechtsorganisation fordert die Bundesregierung auf, ihre Haltung sofort zu korrigieren und endlich ernsthafte Verhandlungen mit den legitimen Vertretungen der Ovaherero und Nama aufzunehmen. „Alles andere ist ein Verrat an den universellen Menschenrechten und ein Hohn für die Opfer des ersten Völkermords des 20. Jahrhunderts“, sagte Mahler.

Nachkommen der Opfer fordern Gerechtigkeit

Zwischen 1904 und 1908 ermordeten deutsche Kolonialtruppen bis zu 100.000 Ovaherero und Nama, vertrieben sie in die Wüste oder verschleppten sie in Konzentrationslager. Dennoch verweigere die Bundesregierung Reparationen und begnüge sich mit Entwicklungshilfe und symbolischen Gesten, so die GfbV. „Die Opferfamilien fordern keine Almosen, sondern Gerechtigkeit“, betonte Mahler. „Wer anerkennt, dass ein Völkermord begangen wurde, darf nicht gleichzeitig so tun, als sei er juristisch folgenlos. Entwicklungshilfe ist kein Ersatz für Reparationen. Wer sich weigert, für die eigenen Verbrechen zu zahlen, verteidigt letztlich die koloniale Logik, nach der das Leben der Opfer weniger wert ist.“

Foto: Portrait (gemeinfrei) von Adrian Marius Omlor Lothar von Trotha, deutscher General und Kommandeur der Kolonialtruppen in Deutsch-Südwestafrika.

Quelle: Gesellschaft für bedrohte Völker | www.gfbv.de

Die GfbV ist eine Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status bei den Vereinten Nationen und mitwirkendem Status beim Europarat.

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