Berlin. – Die Bundesregierung plant, das deutsche Lieferkettengesetz deutlich abzuschwächen: Zukünftig sollen Unternehmen nicht mehr über die Kontrolle und Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten berichten müssen. Den zuständigen Behörden sollen zudem Sanktionsmöglichkeiten genommen werden. Das wäre ein schwerer Schlag für die Bemühungen für eine gerechtere globale Wirtschaft, findet VENRO, der Dachverband der Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe.
„Wenn wir wollen, dass globale Lieferketten frei von Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit und Ausbeutung sind und die Umwelt nicht zu sehr unter ihnen leidet, braucht es ein starkes Lieferkettengesetz“, sagt Carsten Montag, Vorstandsmitglied bei VENRO. Dass die Regierung das Gesetz nun lockern will, sei hochproblematisch. „Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass Selbstverpflichtungen der Wirtschaft nicht genug gebracht haben. Für uns ist deshalb klar, dass ein solches Gesetz nur wirkt, wenn Unternehmen einerseits Anreize gegeben werden und zugleich aber auch Konsequenzen zu befürchten sind“, sagt Montag.
Dies untergrabe die Bundesregierung mit ihrem Vorhaben nun doppelt: „Ohne eine Berichtspflicht wird die Nachverfolgung von Verstößen deutlich komplizierter. Und ohne scharfe Sanktionsmöglichkeiten ist der Staat kaum in der Lage, Standards durchzusetzen“, so Montag. Es scheine, als wolle die Bundesregierung ihr Engagement für globale Gerechtigkeit unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus weiter zurückfahren. Die Konsequenzen wären dann entlang der Lieferketten zu spüren, Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen dürften dramatisch zunehmen: „Den Preis zahlen hier also schon wieder die Menschen im Globalen Süden“, resümiert Carsten Montag.
Verantwortungsbewusste Unternehmen werden bestraft
Germanwatch kritisiert, dass die am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Pläne ausgerechnet diejenigen Unternehmen bestrafen, die bereits ihre Lieferketten prüfen: „Die Bundesregierung spricht von Bürokratieabbau. Was sie schafft, ist Rechtsunsicherheit und Verwirrung für Unternehmen. Zudem bestraft sie nicht nur diejenigen, die als besonders verantwortungsbewusste Unternehmen bei Menschenrechten und Nachhaltigkeit vorangegangen sind, sondern vor allem auch Betroffene von Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten“, sagt Cornelia Heydenreich, Bereichsleiterin Unternehmensverantwortung bei Germanwatch.
Weniger Anreize, Kinderarbeit zu verhindern
„Dadurch hätten Unternehmen weniger Anreize, Kinderrechte in ihren Lieferketten zu schützen und Kinderarbeit konsequent zu verhindern“, kommentiert Joshua Hofert, Vorstandssprecher der Kinderrechtsorganisation Terre des Hommes. „Arbeitende Kinder hätten ein höheres Risiko ausgebeutet zu werden, da Verstöße seltener entdeckt und geahndet würden. Aus den Projekten von Terre des Hommes wissen wir, dass Ausbeutung oft lebenslange Folgen für die betroffenen Kinder hat.“
Ein Gesetz ohne Kontrolle
Franziska Humbert, Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Oxfam, hält ein Gesetz, das nicht durchgesetzt werden kann, für nutzlos: „Ohne angemessene Sanktionsmöglichkeiten werden Unternehmen sich nicht an dieses Gesetz halten, die bisher erzielten Fortschritte für Menschenrechte und Umwelt wären damit hinfällig. Mit der nun beschlossenen Änderung verstößt die Bundesregierung außerdem gegen das völkerrechtliche Rückschrittsverbot, das eine Absenkung des menschenrechtlichen Schutzniveaus untersagt.“
Außer der inhaltlichen Verwässerung sieht Oxfam auch den Prozess der Änderung äußerst kritisch. „Die Bundesregierung hat die Frist für Stellungnahmen für den Gesetzesentwurf im Vorfeld auf einen einzigen Tag verkürzt – echte demokratische Beteiligung ist so nicht möglich.“
Grafik: Screenshot Initiative Lieferkettengesetz, Screenshot by epo.de
Quellen: venro.org | germanwatch.org | tdh.de | oxfam.de







