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G8-Gipfel: Attac begrüßt Gerichtsbeschluss zu Demonstrationsfreiheit

AttacFrankfurt/Berlin (epo.de). – Das globalisierungskritische Netzwerk Attac hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin begrüßt, das allgemeine Versammlungsverbot anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm weitgehend aufzuheben. „Offenbar hat das Gericht eine klarere Vorstellung davon, was ein Rechtsstaat bedeutet, als Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und die Polizei“, sagte Pedram Shahyar vom Attac-Koordinierungskreis.

Nach dem am Freitag ergangenen Beschluss dürfen Demonstranten während des G8-Gipfels nun doch bis auf 200 Meter an den Zaun um Heiligendamm heran. Das Gericht schränkte ein wesentlich weiträumigeres Versammlungsverbot der Behörden ein. Die Polizeidirektion Rostock hatte als zuständige Versammlungsbehörde für die Zeit des Gipfels vom 5. Juni an ein allgemeines Verbot für Aktionen im Umkreis von bis zu zehn Kilometern um den Zaun erlassen. Eine Fläche von 40 Quadratkilometern sollte als demonstrationsfreie Zone ausgewiesen werden. Dies wäre in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig gewesen, so Attac.

Nach der  Rechtssprechung des Verwaltungsgerichts können die Demonstrationen des für den 8. Juni angemeldeten Sternmarsches auf vier von sechs angemeldeten Routen stattfinden. „Wir sind froh, dass die Demonstrationsfreiheit weitgehend durchgesetzt werden konnte und einer von Paranoia geprägten Sicherheitspolitik, die einen massiven Abbau von Grundrechten bedeutet, ein Riegel vorgeschoben wird“, sagte Pedram Shahyar.

www.attac.de

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