Berlin. – Der Deutsche Bundestag entscheidet am Mittwoch über den Etat für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Einzelplan 23) nach einer 75 Minuten langen Debatte. Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan (SPD) sollen 2025 10,31 Milliarden Euro (2024: 11,22 Milliarden Euro) zur Verfügung stehen.
Zur Abstimmung über den Einzelplan 23 des Haushaltsgesetzes 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) will der Haushaltsausschuss den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung vorlegen. An den Zahlen für 2025 haben die Haushälter bei ihren Beratungen nur geringfügige Änderungen vorgenommen. Bei der Bereinigungssitzung wurde entschieden, dass bei den Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre knapp 1,3 Milliarden gekürzt werden. Die Debatte im Bundestag zum BMZ-Etat beginnt um 15:55 Uhr.
Bilaterale Hilfe
Für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit sollen nach dem Regierungsentwurf zufolge 4,84 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. 2024 waren es noch 5,15 Milliarden Euro. Der darin enthaltene Ansatz für die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten beläuft sich auf 1,95 Milliarden Euro (2024: 2,07 Milliarden Euro), von denen 1,71 Milliarden Euro auf Zuschüsse (2024: 1,78 Milliarden Euro) und 243 Millionen Euro auf Darlehen (2024: 292,49 Millionen Euro) entfallen.
Die bilaterale technische Zusammenarbeit umfasst laut Entwurf 1,87 Milliarden Euro nach 1,79 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die Mittel für Krisenbewältigung und Wiederaufbau von Infrastruktur sollen von 1,04 Milliarden Euro 2024 auf 722,47 Millionen Euro sinken.
Beiträge an UNO und internationale NGOs
Gesamtausgaben in Höhe von 1,93 Milliarden Euro (2024: 2,26 Milliarden Euro) sieht der Etat von Ministerin Alabali Radovan im Kapitel: „Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen“ vor. Für „entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz“ sind 751,39 Millionen Euro eingeplant (2024: 850,18 Millionen Euro).
Als Beiträge an die Vereinten Nationen (UN) und internationale Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sieht der Entwurf 556,51 Millionen Euro vor (2024: 564,47 Millionen Euro). (hau/15.09.2025)
=> Liveübertragung: Mittwoch, 17. September, 15.55 Uhr
=> Weitere Informationen:
- 21/500 – Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)
PDF | 271 MB — Status: 26.06.2025 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster) - 21/501 – Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025) – Drucksache 21/500 – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
PDF | 174 KB — Status: 06.08.2025 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster) - 21/1628 – Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 12. Juni bis 2. September 2025)
PDF | 742 KB — Status: 11.09.2025 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
Quelle: bundestag.de






