Berlin. – Der Verfassungsschutz überprüft vermehrt Nichtregierungsorganisationen (NRO/NGOs) und Einzelpersonen, die staatliche Fördergelder beantragt haben. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ im Deutschen Bundestag hervor. Demnach wurde in den letzten vier Jahren bei mehr als 2.500 NGOs und Personen untersucht, ob „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorliegen. Die Zahl der Überprüfungen könnte in den kommenden Jahren weiter ansteigen.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hatte im Rahmen der Debatte um den Bundeshaushalt 2026 die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag informiert, Vorhaben im Programm „Demokratie leben“ würden durch eine „breit angelegte Verfassungsschutzüberprüfung“ untersucht. Dies sei Bestandteil der „Extremismusprävention“. Netzpolitik.org stellt dies in Zusammenhang mit dem Versuch, die demokratische Zivilgesellschaft unter Generalverdacht zu stellen.
in den Jahren 2020 bis 2024 wurden laut RND insgesamt 1.250 NGOs und 1.296 Einzelpersonen überprüft. In 210 Fällen habe der Verfassungschutz „Erkenntnisse“ gemeldet. 2018 und 2019 seien es noch rund 330 Verfassungsschutzüberprüfungen für Ministerien und Behörden gewesen.
Einen konkreter Verdacht für die Überprüfung muss nicht vorliegen. Die überprüften Organisationen und Personen werden auch nicht informiert, dass sie vom Inlandsgeheimdienst unter die Lupe genommen werden.
Kritik von der Linken
„Das Bundesinnenministerium und der sogenannte Verfassungsschutz haben gegenüber der Zivilgesellschaft in den letzten Jahren eine Verdachtskultur und ein Regime der geheimdienstlichen Ausspähung etabliert“, sagte innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, gegenüber RND. „Von der Merz-Union ist bekannt, dass sie Initiativen, die sich gegen den Rechtsruck, für die Rechte von Geflüchteten und queeren Menschen einsetzen, misstrauisch bis feindlich gegenübersteht.“
Foto: Bundesamt für Verfassungsschutz







