Berlin. – Vor zwei Jahren hatte Oxfam bei ALDI, Lidl, Edeka und Rewe Beschwerde nach dem 2023 in Kraft getretenen Lieferkettengesetz eingereicht. Dabei ging es um Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen auf Bananenplantagen in Ecuador und Costa Rica. Nach den Vorwürfen zeigte sich ALDI verhandlungsbereit und nahm Kontakt zur Gewerkschaft in Costa Rica auf. Nun haben Betroffene laut Oxfam zum ersten Mal Zahlungen von dem betroffenen Bananenproduzenten erhalten.
Im Sommer 2023 hatte Oxfam gemeinsam mit der costaricanischen Gewerkschaft SITRAP bei ALDI Beschwerde wegen Arbeitsrechtsverstößen bei einem Bananenzulieferer eingereicht – konkret ging es um zu niedrige Lohnzahlungen, Flugbesprühungen mit Pestiziden während der Arbeitszeit und die Benachteiligung von Gewerkschaftsmitgliedern.
Nach der Beschwerde habe ALDI in einem konstruktiven Prozess mit dem Zulieferer, dem Produzenten und der Gewerkschaft vor Ort und eigenen Untersuchungen auf eine Lösung für die Betroffenen hingewirkt, berichtet Oxfam. Das Ergebnis seien jetzt die durch den Zulieferer getätigten Zahlungen an eine Gruppe von Beschwerdeführer*innen. Über Höhe der Zahlungen sei Stillschweigen vereinbart worden.
„Wir sind sehr froh, dass zum ersten Mal Zahlungen an Betroffene geleistet wurden. Das bedeutet uns viel! Die Zahlungen helfen den Menschen ganz unmittelbar. Ohne das Lieferkettengesetz hätten wir das nicht erreicht“, sagte Didier Leitón, Generalsekretär der Gewerkschaft SITRAP.
„Lieferkettengesetz wirkt“
Tim Zahn, Referent für Menschenrechte in globalen Lieferketten bei Oxfam Deutschland: „Das Ergebnis zeigt, dass das Lieferkettengesetz wirkt, denn es stärkt ganz konkret die Rechte von Betroffenen. Der Prozess im Beschwerdefall hat gezeigt, dass es essenziell ist, Gewerkschaften und Unternehmen an einen Tisch zu bringen. Und vor allem, dass das Gesetz praktischen Nutzen hat.“
Auch ALDI zieht eine positive Bilanz. „Unser Ziel ist eine spürbare Verbesserung der Menschenrechtslage in den Lieferketten“, sagte Maximilian Vogt, Director Sustainability von ALDI SÜD. „Wir unterstützen ausdrücklich menschenrechtliche Sorgfaltspflicht-Gesetzgebungen, wie das deutsche Lieferkettengesetz sowie die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Denn Fälle wie dieser zeigen deutlich, dass solche Regelungen konkret zum Schutz der Betroffenen beitragen.“
Rewe und Edeka hätten bei ähnlich gelagerten Beschwerden hingegen keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen, so Oxfam. Deshalb habe man gegen diese Supermärkte damals Beschwerde bei der für das Lieferkettengesetz zuständigen Behörde, der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, eingereicht.
Foto: Bananeneplantage in Ecuador, by Arabsalam, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
Quelle: oxfam.de







