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GEAS: Rechte geflüchteter Kinder in Gefahr

Foto: Joshua Hofert © terre des hommes

Osnabrück. – Der Deutsche Bundestag stimmt über die nationalen Anpassungsgesetze zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ab. Die Kinderrechtsorganisation Terre des Hommes Deutschland warnt eindringlich davor, dass die Gesetzesentwürfe fundamentale Rechte geflüchteter Kinder in Gefahr bringen. Die Entscheidung habe weitreichende Konsequenzen für schutzsuchende Kinder in Deutschland, die vor Kriegen, Krisen und Gewalt fliehen.

Terre des Hommes kritisiert, dass die Bundesregierung insgesamt auf eine harte Umsetzung der Reform setze, die teilweise sogar über europäische Vorgaben hinausgehe. Vorgesehen sei unter anderem eine deutliche Ausweitung freiheitsbeschränkender und freiheitsentziehender Maßnahmen, teilweise auch gegenüber Kindern und Familien. So sollten die Bundesländer künftig sogenannte »Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren zur Sekundärmigration« einrichten können. In diesen Sonderzentren sowie in anderen Aufnahmeeinrichtungen könnten Verbote zum Verlassen der Einrichtungen angeordnet werden – während der Nachtzeit auch für Kinder und Familien, die bis zu sechs Monate in solchen Einrichtungen untergebracht werden können.

„Große Sonderunterbringungen bedeuten Isolation, Ausgrenzung und Stigmatisierung geflüchteter Kinder“, erklärt Joshua Hofert, Vorstandssprecher von Terre des Hommes. „Das sehen wir bereits heute in sogenannten AnkER-Zentren. Solche Bedingungen sind für die psychische Gesundheit und Entwicklung von Kindern hochproblematisch. Sie erschweren den regulären Schulbesuch, verhindern soziale Teilhabe und verzögern Integration.“

Keine weitere Entrechtung

Die europäische Asylreform dürfe nicht zu einer weiteren Entrechtung geflüchteter Kinder führen, mahnt Terre des hommes. „Statt Abschottung braucht es ein solidarisches Aufnahmesystem, das Schutzsuchende menschenwürdig behandelt sowie Kinder und ihre Familien wirksam schützt“, betont Hofert. „Besonders wichtig ist, dass unbegleitete Minderjährige, die ohne elterliche Begleitung und den Schutz ihrer Familie einreisen, auch unter Anwendung der neuen GEAS-Regelungen besonders geschützt werden. Die Erstzuständigkeit der Jugendämter und eine rechtliche und unabhängige Vertretung müssen konsequent umgesetzt werden. Die Alterseinschätzung unbegleiteter Minderjähriger muss weiterhin durch die Jugendämter erfolgen. Bei Zweifeln ist von Minderjährigkeit auszugehen“, so Hofert.

Positiv bewertet Terre des Hommes einzelne Verbesserungen im Gesetzesentwurf, etwa den erweiterten Zugang zur Gesundheitsversorgung für geflüchtete Kinder sowie die Einführung eines unabhängigen Monitoring-Mechanismus. Insgesamt werde der Gesetzentwurf jedoch dem Anspruch, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen, nicht gerecht.

Foto: Foto: Joshua Hofert © terre des hommes

Quelle: tdh.de

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