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EPR: Ökologische und soziale Ausrichtung fehlt

kampagne saubere kleidung

Berlin. – Das Umweltministerium plant ein Gesetzespaket, das Fast-Fashion-Hersteller an den Entsorgungs- und Recyclingkosten beteiligen soll. Damit setzt es eine Vorgabe der EU um, nämlich die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), die im Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Die Kampagne für Saubere Kleidung vermisst eine ökologische und soziale Ausrichtung des Vorhabens.

Die Textilindustrie verursacht rund 10% der globalen CO₂-Emissionen und produziert seit Jahrzehnten auf dem Rücken von Arbeiter*innen, die oft aufgrund von Geschlecht, Klasse oder Ethnie diskriminiert werden. Berge von Altkleidern in Ländern wie Ghana, ausbeuterische Arbeitsbedingungen in Textilfabriken Bangladeschs und die Umwelt- und Klimakosten der Industrie verursachen globale Ungerechtigkeiten.

Mehr als Abfallmanagement

Die EU-Textilstrategie und der EU-Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft setzen wichtige Impulse. Doch die aktuell anvisierte Umsetzung in nationales Recht müsse sicherstellen, dass das geplante Textilgesetz das Problem (Ultra-)Fast Fashion nicht auf Abfallmanagement reduziert, so die Kampagne. Es müsse vielmehr ein erster effektiver Schritt auf dem Weg zu Klimagerechtigkeit, besseren Arbeitsbedingungen und globaler Gerechtigkeit sein.

Das könne nur gelingen, wenn ökologische und soziale Aspekte bei der zu regelnden erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) berücksichtigt werden. Deswegen hat die Kampagne für Saubere Kleidung eine ausführliche Stellungnahme formuliert.

Die Kampagne fordert von der Bundesregierung:

  • Lenkungswirkung statt Greenwashing: EPR muss (Ultra-)Fast Fashion durch hohe Abgaben auf minderwertige Produkte unattraktiv machen und Langlebigkeit, Kreislauffähigkeit und soziale Mindeststandards verbindlich machen.
  • Überproduktion reduzieren: Millionen unverkaufter Kleidungsstücke landen im globalen Süden. Eine lenkende Ökomodulation (Staffelung der Lizenzen nach ökologischen Kriterien) ist ein erster Schritt.
  • Transparenz und Kontrollen: Hersteller müssen über den digitalen Produktpass detailliert Auskunft geben zu Gesundheitsrisiken und Menschenrechten.
  • Globale Verantwortung: Ein Transformationsfonds soll menschenwürdige Arbeitsbedingungen, Innovation und Kreislaufwirtschaft fördern.
  • Sorgfaltspflicht: das Textilgesetz muss so gestaltet werden, dass die Maßnahmen nicht zu weiterer Ungerechtigkeit für Arbeiter*innen führen.
  • Partizipation und Schutz marginalisierter Gruppen: Gewerkschaften, Menschenrechts- und Umweltorganisationen müssen in die Gesetzesentwicklung und Umsetzung eingebunden werden.

Ein starkes Textilgesetz wäre die Chance, die Textilindustrie sozial und ökologisch neu auszurichten, so die Kampagne für Saubere Kleidung. Es müsse die Verantwortung der Hersteller für Menschenrechte, würdige Arbeit und globale Gerechtigkeit klar regeln – und sicherstellen, dass der Wandel von denen mitgestaltet wird, die ihn tragen: den Beschäftigten weltweit.

„Wenn soziale und ökologische Aspekte nicht zusammengedacht werden, wird alles bleiben, wie es ist. Kosten werden einfach in andere Länder weitergegeben werden, das hat die Erfahrung mit Krisen wie dem Zollkrieg und der Covid19-Pandemie gezeigt“, erklärte Dr. Jiska Gojowczyk vom SÜDWIND-Institut.

Helen Gimber von der Kampagne für Saubere Kleidung sagte: „Nur mit der Einbindung der Perspektiven von Arbeiter*innen in Entscheidungsprozesse können menschenwürdige Arbeitsbedingungen, echter Klimaschutz und ein gerechtes Modesystem verwirklicht werden – es braucht starke Gewerkschaften sowie gesetzlich abgesicherte Mitbestimmung ohne Repression.“

Quelle: https://saubere-kleidung.de

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