Berlin. – Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat beschlossen, den Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes ab Herbst auf Großkonzerne ab 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz zu beschränken. Misereor kritisiert den Beschluss als „völkerrechtswidrigen Rückschritt beim Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in der Wirtschaft“.
Misereor-Menschenrechtsexperte Armin Paasch fordert den Bundestag auf, den Vorschlag des Koalitionsausschusses abzulehnen: „Der Schutz von Menschenrechten in der Wirtschaft ist keine überflüssige Bürokratie, sondern ein Gebot der Menschlichkeit und des Völkerrechts.“
Laut dem Beschluss wolle die Bundesregierung 95 Prozent der deutschen Unternehmen, die aktuell dem Lieferkettengesetz unterliegen, aus der Verantwortung für Menschenrechte und die Umwelt in ihren Lieferketten entlassen. Unzählige Näherinnen, Indigene, Kleinbauern und Landarbeiterinnen würden damit ihren Menschenrechtsschutz im deutschen Recht verlieren. Dies sei ein klarer Verstoß gegen das völkerrechtliche Verbot von Rückschritten beim Menschenrechtsschutz.
Rückschritt für Menschenrechte
Es sei zu begrüßen, dass die Bundesregierung die EU-Lieferkettenrichtlinie zeitnah umsetzen will, erklärte Paasch. Die geplante „1:1-Umsetzung“ widerspreche jedoch dem Rückschrittsverbot beim Schutz der Menschenrechte. Statt einseitige Abschwächungen am Lieferkettengesetz vorab zu beschließen, sollte die Bundesregierung einen ausgewogenen Entwurf für ein wirksames Gesetz zur internationalen Unternehmensverantwortung vorlegen, das sie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt hatte.
Gemäß EU-Lieferkettenrichtlinie müsse dieses Gesetz eine transparente Beteiligung von Interessensträgern ermöglichen, das Recht von Betroffenen auf vollständige Entschädigung sichern, ihren Zugang zu Gerichten erleichtern und die Unabhängigkeit der Umsetzungsbehörde von externen Einflüssen sichern. All dies sei bei der Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes bisher nicht der Fall.
Quelle: misereor.de







