
Darüber hinaus fordern die Entwicklungsminister, dass der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs zum Kongo die jüngsten Fälle von Gewalt gegen Frauen, die sich in massenhaften Vergewaltigungen von Frauen durch alle militärischen Gruppen zeige, in die laufenden Untersuchungen einzubezieht. In der Erklärung wird unterstrichen, dass die Prävention von Gewalt gegen Frauen und Kinder und deren strafrechtliche Verfolgung oberste Priorität der Internationalen Gemeinschaft sein müsse. Dies sei auch durch die UN Schutztruppe für den Kongo (MONUC) sicherzustellen.
Die EU Mitgliedsstaaten fordern die Umsetzung einer Nulltoleranz-Politik gegenüber Vergewaltigung und eines Maßnahmenpakets zum Schutz von Frauen und Kindern, wie es auch schon in Liberia umgesetzt wurde. So sollen beispielsweise die Strafverfolgung von Vergewaltigung verschärft, die medizinische Versorgung von Vergewaltigungsopfern verbessert und Anwältinnen und Anwälte besser geschult werden.
Ministerin Wieczorek-Zeul sagte zur Verabschiedung der gemeinsamen Erklärung: „Das Vorgehen der militärischen Gruppen gegen Frauen ist nach dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen und zu verfolgen. Die Gewalt, die in der Region Kivu im Osten des Kongo gegen Frauen ausgeübt wird, muss beendet werden. Niemals mehr dürfen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen von der internationalen Gemeinschaft unbeantwortet bleiben. Die EU hat mit ihrer Militärpräsenz dazu beigetragen, die Wahlen im Kongo abzusichern. Sie trägt auch jetzt erhöhte Verantwortung für die weitere Entwicklung im Kongo. Die kongolesische Regierung muss ihren Teil dazu tun, dass Frauen sicher sind vor Gewalt und Vergewaltigung. Die Europäische Union ist bereit, dabei zu helfen. Das macht die gemeinsame Erklärung von Funchal deutlich.“




