New York (epo.de). – Der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier hat am Rande der 62. Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York für die Bundesrepublik Deutschland das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen gezeichnet. Mit dem Abkommen soll die menschenrechtswidrige Praxis des Verschwindenlassens von Personen (z.B. Regimekritikern) bekäpft werden.
Das Übereinkommen wurde nach rund dreijährigen Verhandlungen am 20. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Deutschland hat an seiner Erarbeitung maßgeblich mitgewirkt, 61 Staaten haben es bisher gezeichnet.
Das Übereinkommen sei eine wichtige Weiterentwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes, so das Auswärtige Amt. Es schließe eine bestehende Strafbarkeitslücke, indem es die Vertragsstaaten u.a. dazu verpflichte, diese Verbrechen unter Strafe zu stellen und die Lage der Opfer im Hinblick auf eine Wiedergutmachung und Entschädigung zu verbessern. Erstmalig in einem menschenrechtlichen Vertrag wird den Familien der Opfer ein eigenes Informationsrecht zugestanden.




