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GfbV in Sorge um Mapuche-Indianerinnen in Chile

GfbVGöttingen (epo.de). – Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ist in großer Sorge um das Wohlergehen von zwei Mapuche-Indianerinnen in Chile. Sie seien nach einem 60-tägigen Hunger- und Durststreik für Freiheit und Gerechtigkeit für politische Gefangene der Mapuche sehr geschwächt, erklärte die Menschenrechtsorganisation am Freitag in Göttingen. Die Ureinwohner wehren sich gegen Raubbau an den natürlichen Ressourcen auf ihrem angestammten Land.

Anlässlich des Tages der internationalen Solidarität mit dem Volk der Mapuche am 26. Oktober, zu dem verschiedene Mapuche-Exil-Organisationen aufgerufen haben, macht die GfbV auf das Schicksal von Juana Calfunao (51), Ortsvorsteherin (Lonko) der Gemeinde Paillalef in der IX. Region von Chile, und ihrer Schwester Louisa (41) aufmerksam. Sie seien politische Gefangene und stünden im Zusammenhang mit einem seit langem schwelenden Landrechtskonflikt nach elf Monaten Untersuchungshaft zurzeit in Temuco vor Gericht. Ihnen drohten bis zu 15 Jahren Haft. Sie hätten sich wie viele andere Mapuche mit den Mitteln zivilen Ungehorsams gegen Landraub und Diskriminierung zur Wehr gesetzt. „Holz- und Energiekonzerne betreiben in großem Stil Raubbau an den natürlichen Ressourcen auf dem traditionellen Land der Mapuche-Gemeinschaften in Chile“, so die GfbV.

Der Prozess gegen Juana und Louisa Calfunao wird von dem GfbV-Repräsentanten in Temuco, Vicente Mariqueo, beobachtet. Die Schwestern wollten mit ihrem Hungerstreik, den sie am 7. August begonnen und Anfang Oktober abgebrochen hatten, auch der Forderung der Mapuche Nachdruck verleihen, dass das so genannte Anti-Terrorismusgesetz endlich abgeschafft werden muss. Die GfbV unterstützt die Mapuche darin seit Jahren. Das umstrittene Gesetz Nr. 18.314 stammt noch aus der Zeit der Pinochet-Diktatur und kommt vor allem in Landrechtsstreitigkeiten mit Mapuche-Indianern zur Anwendung. Es erlaube drakonische Haftstrafen für Bagatelldelikte oder Aktionen wie Straßenblockaden und Landbesetzungen und brandmarke die Verurteilten als Kriminelle und Terroristen, so die GfbV.

„Juana Calfunao hat in Haft einen Herzanfall erlitten, ihre Schwester Louisa musste die beiden Wochen vor Prozessbeginn am 22. Oktober im Krankenhaus verbringen“, berichtete Yvonne Bangert, Referentin für indigene Völker der GfbV. Beide müssen sich wegen Prozessbehinderung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und leichte Körperverletzung vor Gericht verantworten. Die Klage geht auf ein Verfahren im November 2006 zurück, in dem Juana Calfunao wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu 150 Tagen Haft verurteilt worden war.

„Dieses Urteil ist eine Farce“, kritisierte Bangert, „denn sie hat friedlich gegen eine öffentliche Straße protestiert, die gegen den Willen der Mapuche mitten durch die Gemeinde Paillalef gebaut wurde. Es löste im Gerichtssaal zwischen den anwesenden Mapuche, der Staatsanwaltschaft und Polizisten Tumulte aus, für die sich die beiden Schwestern zusammen mit neun weiteren Mapuche, unter ihnen Angehörige ihrer Familie, nun verantworten müssen.

Die Mapuche stellen mit rund 1,3 Millionen Menschen fast zehn Prozent der Gesamtbevölkerung Chiles. Sie haben ihr Land Jahrhunderte lang gegen die Inka und die spanische Konquista verteidigt. Erst der junge chilenische Staat konnte sie Ende des 19. Jahrhunderts unterwerfen.

www.gfbv.de

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