
Das Beschwerdeverfahren soll es Opfern von Menschenrechtsverletzungen ermöglichen, sich mit einer Beschwerde gegen den Staat an die Vereinten Nationen zu wenden. Eine solche Möglichkeit gibt es bereits beim Internationalen Pakt über bürgerlich-politische Rechte und bei der Frauenrechtskonvention. Mit dem am 4. April in Genf erreichten Kompromiss bestätigt die internationale Staatengemeinschaft erstmals, dass wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ebenso wie z.B. das Recht auf freie Meinungsäußerung einklagbar sein müssen, national wie international.
Bis zur letzten Minute hätten Staaten wie Kanada, die USA und Großbritannien versucht, durch die Einführung strenger Verfahrensregeln das Beschwerdeverfahren wirkungslos zu machen, berichtet FIAN. Dem hätten sich vor allem die afrikanischen und lateinamerikanischen Staaten gegenüber gestellt. Die deutsche Regierung sei erst im Februar in die Gruppe der Befürworter eines starken Beschwerdeverfahrens eingetreten, habe damit aber ein deutliches Signal gesetzt, das die Verhandlungen maßgeblich beeinflusst habe.
FIAN hofft, dass das Beschwerdeverfahren nun zügig vom UN Menschenrechtsrat und von der UN Generalversammlung verabschiedet wird. FIAN, die internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung, hat seit 1991 für das Beschwerdeverfahren geworben. „Es ist von hoher symbolischer Bedeutung, dass im Jahr des 60. Geburtstages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte endlich die Gleichwertigkeit von sozialen Menschenrechten mit bürgerlich-politischen Menschenrechten anerkannt wird“, sagte Ute Hausmann. „Das Beschwerdeverfahren steht nicht nur symbolisch für die Unteilbarkeit der Menschenrechte, es kann auch ein schlagkräftiges Instrument in der Verteidigung von sozialen Menschenrechten werden.“




