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Streumunition: Deutschland droht mit Nichtunterzeichnung des Vertrages

StreubombeBerlin/Dublin (epo.de). – Auf der Dubliner Konferenz zum Verbot von Streumunition, die bis 30. Mai dauert, hat die deutsche Bundesregierung zur Halbzeit der Verhandlungen offen gedroht den Vertrag nicht zu unterzeichnen, sollte ein von Botschafter MacKay eingebrachter kumulativer Vorschlag in Bezug auf die Definition von Streumunition keine Mehrheit finden. Dieser Vorschlag soll bewirken, im Einsatzfall die Risiken für die Zivilbevölkerung zu minimieren und beinhaltet Richtwerte in Bezug auf die maximale Anzahl und das minimale Gewicht der Submunition.

Basis für diesen Vorschlag bildet eine Initiative Norwegens, nach welcher Streumunitionen solche Munitionen seien sollen, die explosive Submunitionen enthalten, die weniger als 20 kg wiegen. Der Vorschlag schließt allerdings diejenigen Streumunitionen aus, die Submunitionen enthalten, die mehr als 5 kg wiegen und eine Suchzünderfunktion haben und über elektronische Selbstzerstörungs- und Selbstaktivierungsmechanismen verfügen.

Dieser Vorschlag würde alle modernen, sensorgezündeten Flächenmunitionen (z.B. Bonus, SMArt-155, SADARM und BLU-108) von einem Verbot ausschließen, warnt das Aktionsbündnis Landmine.de. Gleiches gelte für Dispenserwaffen mit wenigen Gefechtsköpfen bzw. Munitionen. Ausgenommen werden sollen auch Streumunition, die weniger als 10 Submunitionen enthalten. Dies würde u.a. weiterhin den Einsatz der meisten Streumunitionsraketentypen von Kampfhubschraubern erlauben.

„Wird das Verbot nicht über den Effekt einer Streumunition definiert, läuft der Oslo- Prozess Gefahr denselben Fehlern und Grauzonen zu unterliegen wie die Ottawa Konvention zum Verbot von Antipersonenminen“, sagte Thomas Küchenmeister vom Aktionsbündnis.

Obwohl die Anzahl der Staaten wuchs, die diese Variante befürworten, finden weiterhin mehrere wichtige Staaten (u.a. Japan, Großbritannien, Finnland und Spanien ), dass diese Regelungen zu einschränkend wären. Auf der anderen Seite schlugen 21 Staaten vor, überhaupt keine Ausnahmen zuzulassen.

„Die beste Lösung ist keinerlei Ausnahmen unter Artikel 2 (c) des Vertrages zuzulassen und damit ein klares und unmissverständliches Verbot von Streumunition zu haben“, erklärte Thomas Gebauer von medico international.

Als problematisch erweist sich auch die Diskussion um die Beteiligung an gemeinsamen Militäroperationen, bei denen Streumunition zum Einsatz kommt. „Es wäre eine katastrophale Entwicklung und absurd, wenn eine Beteiligung an gemeinsamen Operationen mit Nichtvertragsländer, die Streumunition einsetzen, erlaubt werden sollte“, sagt Francois de Keersmaeker von Handicap International. „Ein solcher Vorschlag, den leider auch Deutschland unterstützt, würde im Rahmen gemeinsamen militärischen Operationen nicht nur die Nutzung von Streumunition durch Alliierte zulassen, sondern sogar auch eine Unterstützung eines solchen Einsatzes durch Vertragsstaaten erlauben, was eine lächerliche, unmoralische und unerklärliche Umgehung des Verbotes darstellen würde“, so Thomas Küchenmeister.

62 Länder sprachen sich gegen die kontrovers diskutierten Übergangsfristen in Bezug auf den Umsetzungszeitraum des Verbotes aus. Nur sieben Länder waren dafür, darunter Deutschland, Großbritannien, Dänemark, Schweden, Japan und Frankreich. „Eine Verschiebung des Verbotes erscheint absurd“, kritisierte Thomas Gebauer. „Wenn diese Waffen heute für kriminell erklärt werden, warum sollte man sie denn noch weitere 10 Jahre für ihren todbringenden Einsatz bereithalten?“

Umstritten ist auch der Artikel 17 des Vertrages, der die Zahl der Ratifikationen regelt, nach denen der Vertag in Kraft tritt. Frankreich sowie neun weitere Staaten, darunter auch Deutschland, Niederlande, Slowakei, Großbritannien und die Schweiz, plädierten dafür, die Zahl der notwendigen Ratifikationen von 20 auf 40 anzuheben, was das Inkrafttreten des Verbotsvertrages erheblich verzögern würde. Dem traten jedoch 20 Staaten entgegen, welche darauf beharrten, die erforderliche Zahl bei 20 zu belassen.

Erfreulich erscheint aus der Sicht von Landmine.de, dass die Opferhilfevorschriften in Übereinstimmung mit den internationalen Menschenrechten und dem humanitären Völkerrecht gebracht werden sollen. Der dementsprechende Vertragsartikel soll das Prinzip der Nichtdiskriminierung, die Gender-Problematik und das Alter der Opfer sowie die Zusammenarbeit mit den Opfern in der Opferhilfe berücksichtigen. Die für die Opferhilfe erforderlichen Gesetze sollen in existierende Pläne und Budgets implementiert werden.

Die Frist für die Zerstörung und Räumung von Streumunition soll aber auf 10 Jahre verlängert werden, wobei jedoch Staaten, die vor der Unterzeichnung des Vertrages Streumunition eingesetzt haben, eine besondere Verantwortung obliegen soll, Informationen über Einsatzgebiete und deren Räumung bereitzustellen.

Der Abgeordnete Andreas Weigel (SPD) forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel vor diesem Hintergrund auf, sich klar zu einer umfassenden Ächtung von Streumunition zu bekennen und den Verteidigungsminister zu einer Revision der Bundeswehrbestände anzuweisen. „Streumunition muss unverzüglich außer Dienst gestellt werden,“ so Weigel.

Die im Aktionsbündnis Landmine.de zusammengeschlossenen Organisationen fordern die Bundesregierung auf, einem Verbot von Streumunition ohne Ausnahmen und Übergangsfristen zuzustimmen. Aktuelle Informationen zum Thema und zur Konferenz und ein Positionspapier sind der neuen Landmine.de-Website www.streubombe.de zu entnehmen.

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