Start / Entwicklung / Menschenrechte / BKA-Rebell stellt Polizeihilfe für Folterregime an den Pranger

BKA-Rebell stellt Polizeihilfe für Folterregime an den Pranger

cover bka-buch schenkBerlin (epo.de). – BKA-Rebell Dieter Schenk hat sein mittlerweile fünftes Buch zur Arbeit des Bundeskriminalamtes der Öffentlichkeit vorgestellt. „BKA – Polizeihilfe für Folterregime“ dokumentiert die Kooperation des Bundeskriminialamtes mit mindestens 106 Staaten, in denen Menschen gefoltert und misshandelt werden. Schenk forderte am Dienstag im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin eine parlamentarische Kontrolle für internationale Polizeieinsätze und die Einhaltung menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Grundsätze bei der Polizeiarbeit. Auch Vertreter der Humanistischen Union, von amnesty international und dem Berliner Behandlungszentrum für Folteropfer kritisierten die routinemäßige Zusammenarbeit deutscher Sicherheitsbehörden mit Staaten, in denen Folter und Unterdrückung an der Tagesordnung sind.

Dieter Schenk beschreibt den routinierten Umgang der Mitarbeiter des BKA mit Parallelorganisationen, die Menschenrechtsverletzungen begehen oder tolerieren. Schon seit der Gründung des BKA bestehe ein unausgesprochener Konsens über die Inkaufnahme bzw. das Ignorieren solcher Mißstände, da andernfalls kein Vertrauen bei der polizeilichen Zusammenarbeit entstehe und kein Informationsaustausch zustande komme.

Schenk schied 1989 „wegen unüberbrückbarer Gegensätze mit dem BKA, insbesondere wegen der Ignoranz des BKA gegenüber Menschenrechtsverletzungen in Folterregimen“ vorzeitig aus dem Polizeidienst aus. Während seiner Arbeit bei der Stabsstelle Interpol des BKA konnte er sich auf Reisen in über sechzig Staaten von dieser Praxis ein Bild machen.

Das Thema der Auslandseinsätze deutscher Sicherheitsbehörden (beispielsweise in Afghanistan), sowie die Ausweitung der Befugnisse des BKA im Rahmen der Terrorbekämpfung sind aktueller denn je. Wer befürchtet, es könnte im Zuge dessen zu Missbrauch kommen, dem sei am Beispiel des Umgangs des BKA mit Folterregimen gezeigt, wie schon heute auf die Einhaltung von Menschenrechten verzichtet wird, wenn es der Informationsgewinnung und Aufdeckung von Straftaten dient.  

Die Präsentation der Arbeit des BKA mit Folterregimen durch Dieter Schenk wurde von Frederik Roggan, dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Humanistischen Union, durch eine Betrachtung der Rechtslage in Bezug auf Folter ergänzt. Ferdinand Haenel, der Leiter der Tagesklinik des Berliner Behandlungszentrums für Folteropfer, schilderte die Seite der Opfer. Wolfgang Grenz von der deutschen Sektion von amnesty international bekräftigte die Analyse und die Forderungen Schenks. 

GELD UND KNOW HOW FÜR „SCHURKENSTAATEN“

Nicht nur das Bundeskriminalamt, auch Bundespolizei, Landespolizei, BND, Bundesamt für Verfassungsschutz, Zoll, Bundeswehr, Militärischer Abschirmdienst und zivile Sicherheitsinstitutionen kooperieren mit den 186 Mitgliedsstaaten von Interpol und versorgen diese mit Geld und Know how für die Ausbildung und Ausrüstung von Sicherheitspersonal. Deutsche Verbindungsbeamte pflegen laut BKA feste Beziehungen mit Beamten fast aller Staaten.

Dass sich unter diesen aber 64 Staaten befinden, die Hinrichtungen durchführen oder aus politischen Motiven morden; 86 Staaten, die (systematisch) foltern; 25 Staaten, in denen Menschen spurlos verschwinden; 18 Staaten, in denen Demonstranten verfolgt und ermordet werden und fünf Staaten, in denen Menschenrechtler ermordet werden, hat bisher keine gesellschaftliche Debatte ausgelöst und ist den meisten höchstwahrscheinlich unbekannt.

Dieter Schenk und die Vertreter von amnesty, Humanistischer Union und des Zentrums für Folteropfer zeigten sich empört über die Tatsache, dass mehr als die Hälfte aller Interpol-Mitglieder Menschenrechtsverletzungen begehen und forderten im Zuge dessen eine Reform von Interpol. Schenk schlägt folgende drei Kriterien vor, die zu einer Suspendierung von Mitgliedstaaten führen sollten:

  1. wenn die Regierung selbst eine terroristische Vereinigung ist,
  2. wenn politische Gegner verfolgt und ermordet werden,
  3. wenn durch Korruption etc. eine Willkürherrschaft entstanden ist.

 
Würden solche Kriterien gelten, wären Staaten wie Birma und Sudan längst keine Interpol Mitglieder mehr.

EMFEHLUNGEN FÜR DAS BKA

Für die Arbeit des BKA hat Dieter Schenk wiederum zwölf Empfehlungen erarbeitet, die im vorgestellten Buch nachzulesen sind. Sie zielen auf die Einhaltung von Menschenrechten als Bedingung für eine Zusammenarbeit, sowie auf eine massive Verstärkung der parlamentarischen Kontrolle von Auslandseinsätzen deutscher Beamter ab.

Frederik Roggan betrachtete die Thematik aus bürgerrechtlicher Sicht und stellte fest, dass Folter beispielsweise auf Guantanamo institutionalisiert sei. In Deutschland hingegen habe das Urteil gegen den ehemaligen Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner gezeigt, dass Folter nicht einmal angedroht werden darf, wenn es eventuell zur Aufdeckung einer Straftat führt. Das deutsche Recht, insbesondere die Strafprozessordnung schreibe ein absolutes Folterverbot vor, welches beinhaltet, dass Aussagen, die durch Folter erlangt wurden, nicht verwendbar sind.

Das Geheimdienstrecht hingegen beinhaltet kein absolutes Folterverbot, da die Beamten über kein Vernehmrecht verfügen. Doch genau an diesem Punkt liegt das Problem, welches eine Zusammenarbeit mit Folterregimen beinhaltet: Durch den Kontakt mit Beamten aus Folterregimen kommen BKA-Beamte an Informationen, die möglicherweise durch Folterungen erlangt wurden. Diese werden dann in die Antiterrordatei eingespeist, die gemeinsame Datenbank von 38 verschiedenen deutschen Ermittlungsbehörden, und umgehen somit das absolute Folterverbot und die Verwertung von Aussagen durch Folter.

Wolfgang Grenz von amnesty international bestätigte die Daten Dieter Schenks und verwies auf den Jahresbericht von amnesty international. Insbesondere hob Grenz hervor, dass es im Zuge des „Krieges gegen den Terror“ zu einer Relativierung des anerkannten Folterverbotes in juristischen Kreisen komme.

Wie Schenk fordere amnesty international eine stärkere Kontrolle von Auslandseinsätzen und die Einhaltung von Menschenrechten als Bedingung für eine Zusammenarbeit.

Zuletzt bemerkte Schenk, dass durch die vom Bundesinnenministerium gewollte Befugniszunahme des BKA im Rahmen der BKA-Novelle eine Vermischung von BND und BKA zustande komme, die schon heute in der Arbeitsweise des BKA zu beobachten sei. Es werde ohne Anfangsverdacht, präventiv und geheimdienstartig ermittelt. Außerdem werde eine Kompetenzausweitung die Kontrolle weiter erschweren.

Positiv erwähnte Schenk den derzeitigen Präsidenten des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke, unter dessen Leitung sich die Behörde erstmals mit ihrer NS-Vergangenheit auseinander setze. Zu diesem Thema veröffentlichte Dieter Schenk bereits zwei Bücher.

Login

Neue Jobs bei epojobs.eu

Bannerwerbung

GNE Banner

Newsletter abonnieren!

Subscription Form

Events

Anstehende Events

Tags

Afrika Armut Bildung BMZ Brasilien CO2 Coronavirus Deutschland Entwicklungsfinanzierung Entwicklungshilfe Entwicklungspolitik Entwicklungszusammenarbeit Ernährung Europäische Union EZ Fairer Handel Flüchtlinge Gesundheit Humanitäre Hilfe Hunger Jemen Katastrophen Kinder Klimagipfel Klimakrise Klimaschutz Kolumbien Konflikte Kriege und Konflikte Landwirtschaft Medien Menschenrechte Migration Nachhaltigkeit News Nothilfe Oxfam Pressefreiheit Sudan Syrien Umwelt UNO USA Wahlen Weltwirtschaft