
„Wir appellieren an beide Konfliktparteien, das Internationale Humanitäre Völkerrecht zu beachten und die Zivilbevölkerung zu schonen“, sagte der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes, Rudolf Seiters. „Beide Parteien müssen zivile Einrichtungen wie Krankenhäuser, Moscheen und Schulen schützen. Nach den Bestimmungen der Genfer Konventionen haben sich die Staaten verpflichtet, zivile Einrichtungen weder anzugreifen noch sie für militärische Operationen zu nutzen.“
Jede Konfliktpartei sollte ohne Verzögerung alles tun, um Kranke und Verwundete zu evakuieren, so das DRK. Medizinisches Personal, Krankenhäuser und Krankenwagen müssten geschützt werden. Angriffe auf medizinisches Personal sind laut Humanitärem Völkerrecht ebenso untersagt wie Angriffe auf Einrichtungen, die ausschließlich für medizinische Aufgaben genutzt werden.
Täglich kommen neue Verwundete in die Krankenhäuser in Gaza. Es fehlt nach Angaben des DRK besonders an schmerzstillenden Medikamenten und Betäubungsmitteln, aber auch an Leichensäcken und Tüchern, um die Toten zu bedecken. Die Krankenhäuser arbeiten mit Generatoren, die Stromversorgung ist längst zusammen gebrochen. Lange reichen die Benzinvorräte für den Betrieb der Generatoren und für die Ambulanzfahrzeuge nicht mehr aus.
Ein medizinisches Notfallteam vom Internationalen Roten Kreuz hatte drei Tage an der Grenze zwischen Israel und Gaza auf die Genehmigung zur Einreise warten müssen. Erst am Montag wurde die Erlaubnis erteilt. Das Team hilft nun im Shifa Hospital in Gaza-Stadt bei der Behandlung von besonders schwer Verwundeten.



