
Bashir soll sich nach dem Willen des IStGH für Verbrechen in der Provinz Darfur verantworten. In den letzten Jahren waren dort mehr als 300.000 Menschen getötet und Tausende vergewaltigt worden. Millionen von Darfuris mussten in andere Teile des Sudans oder ins Ausland flüchten.
„Der heutige Haftbefehl ist ein einzigartiger Schritt für die internationale Strafgerichtsbarkeit: Erstmals wird ein amtierender Präsident schwerer Menschenrechtsverletzungen angeklagt“, sagte von Braun am Montag in Berlin. „Die Botschaft an Darfur und an die Welt lautet: Wer schwerer Verbrechen dringend verdächtig ist, wird angeklagt, egal wie mächtig er oder sie ist. Niemand steht über dem Gesetz.“
Zwar gewähre die Verfassung des Sudan dem Staatsoberhaupt Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung, solange er im Amt ist, so ai. Nach dem Statut des IStGH stelle jedoch die Immunität kein Verfahrenshindernis dar. Die sudanesischen Behörden seien nach der Resolution 1593 des UN-Sicherheitsrats von 2005 verpflichtet, jeden Menschen festzunehmen, der vom IStGH mit Haftbefehl gesucht wird.
„Falls Präsident Bashir sein Land verlassen sollte, haben die Regierungen aller Staaten die Pflicht, ihm sicheren Aufenthalt zu verweigern und ihn festzunehmen, um ihn an den IStGH auszuliefern“, erklärte ai.




