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Deutschland tritt Zusatzprotokoll zur Kinderrechts-Konvention bei

Mutter mit Kind im Sudan. Foto: UNICEFKöln (epo.de). – Deutschland ist als eines der letzten Länder Europas dem Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen gegen Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie beigetreten. Der Beitritt sei am 15. Juli vollzogen, aber erst jetzt bekannt geworden, erklärte das Kinderhilfswerk UNICEF am Dienstag in Köln. Damit werde die von Bundestag und Bundesrat Mitte 2008 beschlossene Ratifizierung des UN-Zusatzprotokolls rechtsgültig.

„Dies ist ein seit langem überfälliger Schritt, um Kinderpornografie und Kinderhandel auch in Deutschland wirksamer zu bekämpfen“, sagte Lothar Krappmann, Berichterstatter des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes und Komiteemitglied von UNICEF Deutschland. „Nur ein Bruchteil des tatsächlichen Ausmaßes der sexuellen Ausbeutung von Kindern ist bekannt. Deutschland ist jetzt in der Pflicht, genauer hinzusehen und zu helfen.“

Mit Hilfe des Zusatzprotokolls ist es den Staaten nach UNICEF-Angaben leichter möglich, dem Kampf gegen diese Verbrechen an Kindern ein klares juristisches Fundament zu geben. Deutschland ist dadurch auch zu wirksamer Prävention verpflichtet. Ausgebeutete Kinder müssen als Opfer identifiziert und unterstützt werden. Regelmäßig muss Deutschland beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf über die Umsetzung des Zusatzprotokolls berichten. Das Zusatzprotokoll tritt in Deutschland am 15. August – einen Monat nach der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde bei den Vereinten Nationen – in Kraft.

Kinderpornografie und Kinderhandel haben sich zu riesigen Märkten entwickelt. UNICEF fordert, das Ausmaß dieser Verbrechen in Deutschland künftig gezielt zu erfassen und „das Dunkelfeld gründlicher zu erforschen“. Außerdem müssten Polizei- und Justizbeamte besser geschult werden, um die Opfer von Missbrauch zu erkennen und zu schützen.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist von allen Staaten mit Ausnahme der USA und Somalias ratifiziert worden. Sie enthält einen weltweit gültigen Grundrechtekatalog für Kinder. Im Jahr 2000 wurden zwei Zusatzprotokolle verabschiedet, eines zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten und eines zum Schutz vor sexueller Ausbeutung. Deutschland hat die Konvention 1992 und das Zusatzprotokoll zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten im Jahr 2004 ratifiziert.

Download: Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie (PDF)

www.unicef.de

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