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Sudan: „Hosen-Prozess“ wird fortgesetzt

gfbvKhartum/Göttingen (epo.de). – In der sudanesischen Hauptstadt Khartum wird am Montag der „Hosen-Prozess“ gegen die sudanesische Journalistin Lubna Hussein fortgesetzt. Die Reporterin muss sich dabei wegen des Tragens von Hosen verantworten. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) nannte das Verfahren eine „höchstrichterliche Frauen-Diskriminierung“, das das Friedensabkommen zwischen dem Nord- und Südsudan verletze und auch gegen die Bestimmungen der Afrikanischen Menschenrechtscharta verstoße.

GfbV-Sudanexperte Ulrich Delius sagte am Montag in Göttingen, die Sicherheitsgesetze, auf deren Grundlage Lubna Hussein und andere Frauen verhaftet wurden, verstießen gegen den Geist des Friedensabkommens zwischen dem Nord- und Südsudan vom Januar 2005. Bis heute sei die sudanesische Regierung ihrer damals eingegangenen Verpflichtung nicht nachgekommen, diese Sicherheitsgesetze endlich abzuschaffen. So sei der Hosen-Prozess auch ein Indiz dafür, wie schlecht es um den Friedensprozess im Sudan stehe.

Der Fall Lubna Hussein sei kein Einzelfall, so Delius. „Hunderte verarmte Frauen werden jedes Jahr von unzureichenden Sondergerichten wegen vermeintlicher Verletzung der öffentlichen Moral zur Auspeitschung verurteilt.“ Nur wenige hätten den Mut, der Verurteilung zu widersprechen und wie Lubna Hussein ein ordentliches Gerichtsverfahren anzustrengen.

Der GfbV zufolge wurden am 26. März zwei christliche Studentinnen aus dem Südsudan auf der Strasse in Khartum von der Sittenpolizei aufgegriffen und wegen des Tragens von Hosen zur Polizeiwache gebracht. Drei Tage später wurden sie von einem Sondergericht zu einer Geldstrafe verurteilt, obwohl sie gemäß dem Friedensabkommen im arabischen Nordsudan nicht wegen ihres Glaubens diskriminiert werden dürfen. Zwei Äthiopierinnen wurden mit 40 Peitschenhieben bestraft, weil sie die Geldstrafe nicht zahlen konnten.

Bestraft werden die Frauen aufgrund der Artikel 151/152 des sudanesischen Strafgesetzbuches und der Sicherheitsgesetze, die jeder Bundesstaat des Sudan verabschiedet hat. „Diese Gesetze verstoßen gegen Artikel 5 der Afrikanischen Menschenrechtscharta, der jede grausame und unmenschliche Bestrafung verbietet“, sagte Delius. Besonders betroffen von den weitreichenden muslimischen Moralvorschriften seien Christen aus dem Südsudan, die in einer anderen Kultur und Lebenswelt aufgewachsen sind und sich durch die Bekleidungsvorschriften diskriminiert fühlen.

Im Großraum der Hauptstadt Khartum leben mindestens 1,3 Millionen südsudanesische Flüchtlinge. Da jeder Bundesstaat die Sicherheitsgesetze anders interpretiere, gebe es keine Rechtssicherheit für die Bevölkerung, so die GfbV. Deshalb sei Willkür weit verbreitet. Außerdem hätten die Beschuldigten vor den Sondergerichten keine Möglichkeit, sich angemessen zu verteidigen.  

www.gfbv.de

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