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UNHCR legt Eckpunkte zum Flüchtlingsschutz vor

unhcrBerlin (epo.de). – Das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) hat die deutsche Bundesregierung dazu aufgerufen, ein jährliches Aufnahmekontingent für die Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Erstzufluchtsländern einzuführen. Anlässlich des Weltflüchtlingstages legte das UNHCR am Freitag ein Eckpunktepapier vor. Darin werden neben dem „Resettlement“ sieben Themenfelder im Flüchtlingsschutz genannt, in denen dringender Handlungsbedarf von seiten der neuen Bundesregierung gesehen wird.

„Wir hoffen, Deutschland wird in Zukunft zu jenen Staaten gehören, die in Zusammenarbeit mit UNHCR regelmäßig Aufnahmekontingente für besonders hilfsbedürftige Flüchtlinge bereitstellen“, sagte Michael Lindenbauer, UNHCR-Vertreter für Deutschland und Österreich in Berlin. Das UNHCR spricht sich auch dafür aus, Asylsuchende nicht in einen EU-Mitgliedsstaat wie Griechenland zu überstellen, wenn dort die Rechte von Asylsuchenden nicht gewahrt und ein funktionierendes Asylsystem nicht vorhanden ist. Zudem müsse im Asylverfahrensgesetz ein effektiver Rechtsschutz gegen eine Rücküberstellung gewährleistet sein.

UNHCR setzt sich ferner u. a. dafür ein, die Verfahrensfähigkeit für Minderjährige im Asylverfahren auf 18 Jahre anzuheben. Dies sei unter den Gesichtspunkten des Kindeswohls, der UN-Kinderkonvention und der Rechtsklarheit dringend erforderlich. UNHCR plädiert dafür, minderjährige oder schwer traumatisierte Asylbewerber grundsätzlich vom Flughafenverfahren auszunehmen.  

Zur Diskussion um ein Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge befürwortet UNHCR eine Ausweitung der bislang geltenden gesetzlichen Altfallregelung. Neben einer Verlängerung der Frist zum Nachweis selbstständiger Unterhaltssicherung sowie Ausnahmeregelungen zugunsten humanitärer Härtefälle schlägt UNHCR vor, die Möglichkeit einer Aufenthaltslegalisierung unabhängig von einem bestimmten Einreisedatum auf geduldete Flüchtlinge mit einer angemessenen Voraufenthaltsdauer auszudehnen.

Um in Zukunft das Problem der Kettenduldungen zu vermeiden, ist es aus UNHCR-Sicht auch wünschenswert, bei der möglichen Legalisierung des Aufenthalts die Zumutbarkeit der Rückkehr mit Blick auf die bisherige Aufenthaltsdauer, das Alter und die Integration zu prüfen. Hierfür sei eine ergänzende Regelung im Aufenthaltsrecht notwendig.

www.unhcr.de

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