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Ex-Kindersoldaten im deutschen Asylverfahren benachteiligt

tdh_studie_kindersoldatenBerlin (epo.de). – Frühere Kindersoldaten sind im deutschen Asylverfahren benachteiligt. Das deutsche Asylrecht gehe nur unzureichend auf die besonderen Erfordernisse dieser Flüchtlingsgruppe ein. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Zwischen Angst und Hoffnung – Kindersoldaten als Flüchtlinge in Deutschland“, die jetzt vom Kinderhilfswerk terre des hommes und dem Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (B-UMF) vorgestellt wurde.

In der Studie wird die Situation ehemaliger Kindersoldaten analysiert, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. Dabei werde deutlich, dass weder im Asyl- noch im Aufnahmeverfahren die besondere Situation dieser Flüchtlingsgruppe berücksichtigt wird, so terre des hommes. Nur in wenigen Fällen erfolge eine altersgerechte Unterbringung oder eine Betreuung. „Die Aufnahme der jungen Flüchtlinge muss sich am Kindeswohl orientieren. Sie suchen Schutz und dieser wird ihnen in Deutschland vielfach nicht ausreichend gewährt“, sagte Thomas Berthold vom B-UMF.

Auch bei den Anhörungen im Asylverfahren werde keine Rücksicht auf traumatische Erfahrungen genommen. „Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Der neue Koalitionsvertrag sieht zwar ein internationales Engagement Deutschlands gegen den Einsatz von Kindern als Soldaten vor. Er beinhaltet jedoch keine Maßnahmen zu einer kindgerechten Ausgestaltung des hiesigen Asylverfahrens“, erklärte Andreas Meißner, terre des hommes-Referent für Kinderrechte. „Es ist ein positives Signal, dass der ausländerrechtliche Vorbehalt zur Kinderrechtskonvention endlich aufgehoben werden soll. Dies muss jedoch auch entsprechende Änderungen im Asylrecht mit sich bringen.“

„Kinderspezifische Fluchtgründe, wie sie bei ehemaligen Kindersoldaten vorliegen, müssen endlich anerkannt werden“, forderte auch Thomas Berthold. Die Studie „Zwischen Angst und Hoffnung – Kindersoldaten als Flüchtlinge in Deutschland“ ist bei terre des hommes erhältlich.

www.tdh.de

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