
Allein in Burma würden schätzungsweise 100.000 Kinder als Soldaten missbraucht, erklärte die Kindernothilfe. Zwischen zwei und drei Millionen Mädchen würden jedes Jahr an ihren Genitalien verstümmelt, vor allem in Afrika. Jeden Tag müssten 17.000 Kinder an Unterernährung sterben. Dabei hätten Länder wie Burma, Äthiopien, Mali oder Indien die Kinderrechtskonvention ratifiziert.
Die Kindernothilfe begrüßte, dass die Bundesregierung ihren Worten aus dem Koalitionsvertrag nun offenbar Taten folgen lasse. Wenige Tage vor dem 20. Geburtstag der UN-Kinderrechts-Konvention seien deutliche Signale aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gekommen, den Vorstoß eines Individualbeschwerdeverfahrens auf UN-Ebene aktiv voranzutreiben. Die Einführung eines solchen Verfahrens sei wesentlich, weil Recht und Realität von Millionen Kindern weit auseinanderklaffen, betonte die Kindernothilfe.
Beim Individualbeschwerdeverfahren kann sich ein Kind oder ein Jugendlicher mit Unterstützung einer Organisation an einen unabhängigen UN-Ausschuss wenden und die Verletzung seiner Rechte durch einen bestimmten Staat vorbringen. Bestätigt der Ausschuss die Kinderrechtsverletzung, fordert er den Staat zur Wiedergutmachung auf. Dies könne zum Beispiel eine Freilassung, eine Entschädigung oder die Aufhebung einer Gerichtsurteils sein, so die Kindernothilfe. Außerdem gerieten die Unrechtsstaaten öffentlich unter Druck.
„Die Kindernothilfe hat die Initiative zur Einführung eines Beschwerderechts für Kinder 1999 angestoßen“, sagte Kindernothilfe-Vorstandsvorsitzender Jürgen Thiesbonenkamp. „Wir hoffen, dass die Bundesregierung jetzt alles tut, damit es zu einer zügigen Umsetzung beim Menschenrechtsrat in Genf kommt.“ Im Koalitionsvertrag hatte es geheißen: „An der Ausgestaltung eines Individualbeschwerdeverfahrens zur UN-Kinderrechtskonvention werden wir aktiv mitwirken.“




