Home / Entwicklung / Menschenrechte / Bilanz nach 20 Jahren Kinderrechts-Konvention ernüchternd

Bilanz nach 20 Jahren Kinderrechts-Konvention ernüchternd

Mutter und Kind im Sudan. Foto: UNICEFDuisburg (epo.de). – 20 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechts-Konvention fällt die Bilanz ernüchternd aus. Noch immer gebe es keine wirksamen Mechanismen zur Überwachung und Einhaltung der 54 Artikel, stellte die Kindernothilfe anlässlich des Weltkindertages am 20. November fest. Die einzige Kontrolle erfolge bisher über so genannte Staatenberichte, die jedoch selten ein objektives Bild der Menschenrechtssituation im betreffenden Land abgäben, stellte die Hilfsorganisation fest.

Allein in Burma würden schätzungsweise 100.000 Kinder als Soldaten missbraucht, erklärte die Kindernothilfe. Zwischen zwei und drei Millionen Mädchen würden jedes Jahr an ihren Genitalien verstümmelt, vor allem in Afrika. Jeden Tag müssten 17.000 Kinder an Unterernährung sterben. Dabei hätten Länder wie Burma, Äthiopien, Mali oder Indien die Kinderrechtskonvention ratifiziert.

Die Kindernothilfe begrüßte, dass die Bundesregierung ihren Worten aus dem Koalitionsvertrag nun offenbar Taten folgen lasse. Wenige Tage vor dem 20. Geburtstag der UN-Kinderrechts-Konvention seien deutliche Signale aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gekommen, den Vorstoß eines Individualbeschwerdeverfahrens auf UN-Ebene aktiv voranzutreiben. Die Einführung eines solchen Verfahrens sei wesentlich, weil Recht und Realität von Millionen Kindern weit auseinanderklaffen, betonte die Kindernothilfe.

Beim Individualbeschwerdeverfahren kann sich ein Kind oder ein Jugendlicher mit Unterstützung einer Organisation an einen unabhängigen UN-Ausschuss wenden und die Verletzung seiner Rechte durch einen bestimmten Staat vorbringen. Bestätigt der Ausschuss die Kinderrechtsverletzung, fordert er den Staat zur Wiedergutmachung auf. Dies könne zum Beispiel eine Freilassung, eine Entschädigung oder die Aufhebung einer Gerichtsurteils sein, so die Kindernothilfe. Außerdem gerieten die Unrechtsstaaten öffentlich unter Druck.

„Die Kindernothilfe hat die Initiative zur Einführung eines Beschwerderechts für Kinder 1999 angestoßen“, sagte Kindernothilfe-Vorstandsvorsitzender Jürgen Thiesbonenkamp. „Wir hoffen, dass die Bundesregierung jetzt alles tut, damit es zu einer zügigen Umsetzung beim Menschenrechtsrat in Genf kommt.“ Im Koalitionsvertrag hatte es geheißen: „An der Ausgestaltung eines Individualbeschwerdeverfahrens zur UN-Kinderrechtskonvention werden wir aktiv mitwirken.“

www.kindernothilfe.de

Login

Neue Jobs bei epojobs.eu

Bannerwerbung

Banner GNE Witzenhausen

Newsletter abonnieren!

Subscription Form

Events

Anstehende Events

Tags

Afrika Armut Bildung BMZ Brasilien CO2 Coronavirus Deutschland Entwicklungsfinanzierung Entwicklungshilfe Entwicklungspolitik Entwicklungszusammenarbeit Ernährung Europäische Union EZ Fairer Handel Flüchtlinge Gesundheit Humanitäre Hilfe Hunger Jemen Katastrophen Kinder Klimagipfel Klimakrise Klimaschutz Kolumbien Konflikte Kriege und Konflikte Landwirtschaft Medien Menschenrechte Migration Nachhaltigkeit News Nothilfe Oxfam Pressefreiheit Sudan Syrien Umwelt UNO USA Wahlen Weltwirtschaft