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NGOs fordern volle Geltung der Kinderrechtskonvention

kinderprostitution_kongo_unicef_200Berlin (epo.de). – UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk haben gefordert, der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland volle Geltung zu verschaffen. Nach wie vor würden 16-Jährige im Asylverfahren oft wie Erwachsene behandelt. Das sei „ein klarer Verstoß gegen internationales Recht“, sagte Anne Lütkes, Vorstandsmitglied von UNICEF Deutschland, anlässlich der Bundesratssitzung am Freitag in Berlin. Der Bundestat vertagte die Entscheidung.

Dem Bundesrat liegt ein Antrag von vier Bundesländern vor, die seit 18 Jahren geltende deutsche Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. „Es ist überfällig, dass die internationalen Kinderrechte in Deutschland endlich ohne Vorbehalt verbindlich für alle Kinder gelten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland zu verbessern“, erklärte Lütkes. Auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung sei die Rücknahme der deutschen Vorbehalte gegen die internationalen Kinderrechte vorgesehen.

„Dabei reicht die Rücknahme der Vorbehaltserklärung allein nicht aus, sondern es muss auch zu einer entsprechenden Anpassung einer Reihe von Gesetzen im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht kommen. Alles andere wäre Makulatur und trägt nicht dazu bei, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte für alle Kinder in Deutschland zu verwirklichen“, erklärte Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

In Deutschland leben nach Angaben der beiden Organisationen mehrere tausend unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die auf ihre Entscheidung im Asylverfahren warten oder deren Aufenthalt lediglich geduldet wird. Nach der UN-Kinderrechtskonvention, die am 5. April 1992 in Deutschland in Kraft trat, gelten alle Rechte des Kindes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Trotzdem werde im deutschen Asyl- und Ausländerrecht bislang nicht gewährleistet, dass 16- und 17-Jährige wie Kinder und nicht wie Erwachsene behandelt werden.

„Grund dafür ist die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention, die die deutsche Bundesregierung am 6. März 1992 gegenüber den Vereinten Nationen abgab“, erklärten UNICEF und Deutsches Kinderhilfswerk. Darin behalte sich die Bundesrepublik Deutschland trotz der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention unter anderem ausdrücklich vor, Inländer und Ausländer rechtlich anders zu behandeln. Minderjährige Ausländer hätten deshalb nicht die gleichen Rechte wie deutsche Jugendliche und würden oft schlechter behandelt – zum Beispiel hinsichtlich der Schulpflicht oder bei Sozialleistungen.

www.unicef.de

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