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Kampf gegen Biopiraterie an Cupuacu erfolgreich

BUKO BiopiraterieWolfenbüttel/München (epo). – Die Amazonas-Frucht Cupuacu wird nicht patentiert und darf wieder beim Namen genannt werden. Das Europäische Markenamt habe die Marken-Eintragung des Namens „Cupuacu“ gelöscht und das Europäische Patentamt die Patentanmeldung auf die Verarbeitung der Fruchtkerne der Cupuacu zu schokoladeähnlicher Cupulate für hinfällig erklärt, teilte die „BUKO-Kampagne gegen Biopiraterie“ am Freitag mit. Die Aktionen der BUKO-Kampagne und ihrer Kooperationspartner, darunter „amazonlink“ (Brasilien) seien damit endlich von Erfolg gekrönt.

Mit dem Inkrafttreten der Entscheidung kann der Fruchtname wieder für Produkte aus Cupuacu verwendet werden, die von Kleinbetrieben im Amazonasgebiet hergestellt und über Weltläden vertrieben werden. Außerdem können Herstellung und Vertrieb von Cupulate ins Auge gefasst werden.

Das japanische Unternehmen Asahi Foods hatte sich den Namen der traditionellen amazonischen Frucht „Cupuacu“ in Europa, den USA und Japan als Markennamen zur alleinigen kommerziellen Verwendung eintragen lassen. Gleichzeitig beantragte der Konzern beim Europäischen und beim Japanischen Patentamt Patentschutz für die Verarbeitung des ölhaltigen Samens zu Cupulate.

Schon vor zwei Jahren hatte die BUKO-Kampagne gegen Biopiraterie den Fall „Cupuacu“ in Deutschland bekannt gemacht. Sie übergab im Oktober 2003 dem Europäischen Patentamt einen Einwand gegen die Erteilung des Patentes mit über 5000 Unterschriften aus Deutschland und Brasilien. Außerdem verlangte die Kampagne von Asahi die Rücknahme der Registrierung von „Cupuacu“ als Markenname beim Europäischen Markenamt und unterstützte damit den Löschungsantrag der brasilianischen Regierung. Im April diesen Jahres übersandte die Kampagne erneut rund 2000 Unterschriften gegen Biopiraterie an Cupuacu.

Anfang des Jahres erklärte das Europäische Patentamt den Patentantrag auf „Cupulate“ für unzureichend. Es beanstandete diverse Mängel, die zur Zurückweisung der Patentanmeldung führen, sollte der Antrag nicht binnen vier Monaten nachgebessert werden.

Ebenso erklärte Mitte Februar das Europäische Markenamt in Alicante die Nichtigkeit der Marke „Cupuacu“ und setzte der Firma eine Frist von zwei Monaten zum Einspruch. Beide Fristen sind nun abgelaufen und damit sind die Nichtigkeitserklärungen gültig.

Mit den jüngsten Entscheidungen der europäischen Behörden sei zwar das Kapitel „Biopiraterie an Cupuacu“ abgeschlossen, der Streit gegen die Privatisierung genetischer Ressourcen und einheimischen Wissens müsste jedoch auch nach Abschluss des Falles „Cupuacu“ weitergehen, erklärte die BUKO-Kampagne.

 BUKO-Kampagne gegen Biopiraterie

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