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UNO: Zweifelhafte Kandidaten für Menschenrechtsrat

gfbvGöttingen (epo.de). – Die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York wählt am Donnerstag 14 neue Mitglieder in den UN-Menschenrechtsrat. 64 Prozent der Staaten, die sich um einen Sitz bewerben, missachten aber selbst systematisch Menschenrechte. Diesen Vorwurf hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Dienstag in Göttingen erhoben. Sie warnt vor einer Aushöhlung des weltweiten Menschenrechtsschutzes.

Wenn Verfolgerstaaten selbst im bedeutendsten UN-Menschenrechtsgremium das Sagen hätten, sei es um die Glaubwürdigkeit des Menschenrechts-Engagements der Vereinten Nationen schlecht bestellt, kritisierte die GfbV. Die UN-Vollversammlung stimmt am 13. Mai über die Neubesetzung von 14 Sitzen in dem 47 Staaten umfassenden Rat ab. Auf diese Anzahl der Neubewerber hatten sich die regionalen Gruppen innerhalb der Vereinten Nationen gemäß eines Zahlenschlüssels verständigt. Zu ihnen zähle auf dem afrikanischen Kontinent Libyen, dessen Regime Schwarzafrikaner vertreiben lasse und der indigenen Bevölkerung der Berber, die zehn Prozent der Einwohner stellen, grundlegende Rechte vorenthalte, stellte die GfbV fest.

Auch Mauretanien soll nach Angaben der GfbV einen Sitz in dem Gremium bekommen, obwohl die Regierung Kritiker der dort noch immer bestehenden Sklaverei einschüchtern und verfolgen lasse. Angola herrsche mit eiserner Hand in der ehemaligen portugiesischen Kolonie Cabinda, und Ugandas Polizeibehörden schreckten nicht vor Massakern an Rindernomaden zurück, denen Viehdiebstahl und illegaler Waffenbesitz vorgeworfen werde.

Die Bewerberstaaten aus Asien gelten ebenfalls nicht als Garanten der Menschenrechte. So setze Thailand im Bürgerkrieg im muslimisch geprägten Süden des Landes auf Gewalt und gewähre Sicherheitskräften, die Menschenrechte verletzen, Straflosigkeit, so die GfbV. Malaysia lasse seit Jahrzehnten systematisch den Lebensraum indigener Völker zerstören. Ureinwohner, die sich für ihre Rechte einsetzten, würden willkürlich inhaftiert. Das Emirat Qatar am Persischen Golf verweigere nicht nur die Gründung politischer Parteien, sondern blockiere UN-Sanktionen gegen den Sudan, habe die Strafverfolgung von Kriegsverbrechern in Sri Lanka vereitelt und sich gegen UN-Menschenrechtsbeobachter für den Kongo ausgesprochen.

„Auch der mittelamerikanische Staat Guatemala missachtet schwerste Menschenrechtsverletzungen an Ureinwohnerinnen und ist nicht bereit, Massenmorde an Maya-Indianern lückenlos aufzuarbeiten“, erklärte die GfbV. Im südamerikanischen Land Ecuador würden die Rechte indigener Völker verletzt. Zwar lasse sich die dortige Regierung international für die Erhaltung des Regenwaldes feiern, doch Ureinwohner berichteten über immer neue Projekte zur Ausbeutung natürlicher Ressourcen in ihren Siedlungsgebieten.

www.un.org
www.gfbv.de

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