
Die Datenbank wurde vom IKRK aus Anlass des Jahrestages der Unterzeichnung der Genfer Konventionen am 12. August lanciert. Als eine der Hauptquellen des humanitären Völkerrechts fördert das Gewohnheitsrecht den Rechtsschutz der Opfer bewaffneter Konflikte.
„Bei den meisten heutigen bewaffneten Konflikten handelt es sich um nicht internationale Konflikte“, erklärte Jean-Marie Henckaerts, Leiter des Projekts ‚Gewohnheitsrecht‘ des IKRK. „Die Bestimmungen des geltenden Vertragsrechts sind für die Reglementierung solcher Konflikte nicht hinreichend detailliert. Deshalb verleiht das Gewohnheitsrecht den Männern, Frauen und Kindern, die von solchen Konflikten betroffen sind, einen grundlegenden Schutz. Die Achtung des Gewohnheitsrechts verringert die menschlichen Kosten bewaffneter Konflikte. Die neue Datenbank erleichtert den Zugang zu den Regeln des humanitären Völkergewohnheitsrechts und der ihnen zugrundeliegenden Praxis erheblich.“
Das humanitäre Völkergewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht. Seine Regeln sind nach Angaben des IKRK aus einer allgemeinen oder einheitlichen Praxis hervorgegangen, die als verbindliches Recht anerkannt wird. Es stelle die Grundnorm für das Verhalten in bewaffneten Konflikten dar, die von der Weltgemeinschaft anerkannt wurde und universell anwendbar ist. Im Gegensatz zum Vertragsrecht sei es nicht notwendig, dass ein Staat eine gewohnheitsrechtliche Regel formell anerkennt, um an diese Regel gebunden zu sein, solange die allgemeine Staatenpraxis, auf der diese Regel beruht, weitverbreitet, repräsentativ und praktisch einheitlich ist.
„Das Entstehen von humanitärem Völkergewohnheitsrecht ist ein dynamischer Prozess“, so Jean-Marie Henckaerts. Die neue Datenbank erlaube, die Fortentwicklung in Bezug auf Anwendung und Auslegung des Rechts zu verfolgen. Sie erleichtere die Reflexion und Diskussion und trage zur weiteren Klärung des Rechts bei.
Die Datenbank ist laut IKRK mehr als doppelt so umfangreich wie die Originalstudie. In gedruckter Form würde sie mehr als 8.000 Seiten umfassen. Sie bietet Juristen und anderen Sachverständigen einen einfachen Zugriff auf die von der IKRK-Studie identifizierten Regeln des humanitären Völkergewohnheitsrechts. Ausserdem erlaubt sie es, die diesen Regeln zugrundeliegende Praxis mit Hilfe von drei Suchparametern – Thematik, Art der Praxis und Land – zu erforschen.
Darüber hinaus enthält die Datenbank neues internationales Material, insbesondere internationales Fallrecht und Material der Vereinten Nationen (bis Ende 2007). Da die Fortentwicklung des humanitären Völkergewohnheitsrechts ein fortlaufender Prozess ist, wird die Datenbank durch Beiträge von IKRK-Delegationen und Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften regelmässig auf den neuesten Stand gebracht.Die Beiträge werden von einem Juristenteam am Lauterpacht Zentrum für Internationales Recht an der Universität Cambridge bearbeitet.
Seit ihrer Veröffentlichung im Jahre 2005 ist die IKRK-Studie über das humanitäre Völkergewohnheitsrecht im Zusammenhang mit internationalen und nicht internationalen bewaffneten Konflikten, beispielsweise in Israel und den besetzten Gebieten, im Libanon, im Irak, in Afghanistan, in Kolumbien und in Sri Lanka, als juristisches Referenzwerk verwendet worden. Das IKRK greift im Dialog mit den Konfliktparteien auf diese Studie zurück, um die Regeln zu identifizieren, die die Kämpfenden oder die Parteien einhalten müssen.
Die Studie ist auch von den Vereinten Nationen, von internationalen und gemischten Strafgerichtshöfen und Tribunalen, von nationalen Gerichtshöfen und von Nichtregierungsorganisationen verwendet worden. Aufgrund der darin angeführten Praxis gelangte beispielsweise der Sondergerichtshof für Sierra Leone zum Schluss, dass die Rekrutierung von Kindersoldaten in nicht internationalen bewaffneten Konflikten ein Kriegsverbrechen darstellt. Durch diesen Entscheid wurde der Schutz von Kindern vor der Rekrutierung als Kindersoldaten verbessert.




