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GfbV: Straflosigkeit im Kongo endlich beenden

gfbvGöttingen (epo.de). – Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat anlässlich der Veröffentlichung eines Reports der Vereinten Nationen über schwere Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo am Freitag mehr Initiativen gefordert, um die Straflosigkeit in dem zentralafrikanischen Staat wirksam zu beenden. Der Report gleiche einem Inventar des Schreckens, das auf 555 Seiten 617 schwere Menschenrechtsverletzungen dokumentiert, die zwischen März 1993 und Juni 2003 im Kongo verübt wurden.

„Wenn dieser Report nicht nur ein Strohfeuer auslösen soll, dann muss von der Regierung des Kongo und der internationalen Gemeinschaft mehr getan werden, um eine politisch unabhängige und glaubwürdige Justiz in dem Land aufzubauen“, erklärte GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius. Bislang fehle es der kongolesischen Regierung jedoch am politischen Willen, die Verantwortlichen für die schrecklichen Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen.

Zwischen Juli 2008 und Juni 2009 hatten die Vereinten Nationen 1280 Zeugen interviewen lassen, deren Berichte in dem Report dokumentiert wurden. Auch Nachbarländer werden darin für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht. So hatte der Report schon im Vorfeld seiner Veröffentlichung massive Proteste der Regierungen Ruandas, Ugandas und Angolas ausgelöst.

„Sicherlich müssen sich die Nachbarstaaten ihrer Verantwortung für Vertreibungen, Vergewaltigungen, Plünderungen und Morde stellen“, sagte Delius. „Doch skandalös ist auch das Verhalten der Regierung des Kongo, die jede glaubwürdige Strafverfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterbindet. Denn die Straflosigkeit dauert bis heute fort, trotz einer vollmundig von der Regierung angekündigten Null-Toleranz-Politik gegenüber schwersten Menschenrechtsverletzungen.“

„Es ist ungeheuerlich, dass ein Land, in dem so massive Menschenrechtsverletzungen begangen werden, nur 0,22 Prozent seines Staatshaushalts im Jahr 2009 für die Justiz aufwendet“, kritisierte Delius. „Korruption, Machtmissbrauch, Vetternwirtschaft und unzureichende personelle und finanzielle Ausstattung kennzeichnen die kongolesische Justiz. Ohne eine glaubwürdige Gerichtsbarkeit im zivilen und militärischen Bereich sind weder Willkür noch Straflosigkeit zu stoppen.“

Viele Menschenrechtsverletzungen würden nicht nur von Milizen, sondern auch von regulären Soldaten begangen, sagte Delius. 220 kongolesische Menschenrechtsorganisationen hätten sich ausdrücklich für die Veröffentlichung des in den Nachbarländern umstrittenen Reports ausgesprochen. Die kongolesischen Menschenrechtler versprächen sich von dem Bericht neue Impulse, um die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen wirksam zur Rechenschaft zu ziehen.

www.gfbv.de

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