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G8: EED fordert Nachbesserung beim Schuldenerlass

EEDBonn (epo). – Der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) hat die Bundesregierung dazu aufgerufen, sich beim G8 Gipfel für eine Nachbesserung der Vorschläge zum Schuldenerlass einzusetzen. Statt an die Armutsbekämpfung seien die Kriterien zur Entschuldung an die Bereitschaft der Entwicklungsländer zur Öffnung ihrer Märkte geknüpft, kritisierte der EED.

Wenn sich vom 6.-8. August die Staats- und Regierungschefs der G 8 im schottischen Gleneagles treffen, steht für die Entwicklungsländer aus der Sicht des EED im Kampf um die Armut viel auf dem Spiel. Die G8 hätten zugesagt, ihnen zur Seite zu stehen. Doch zumindest die Pläne zum zweistufigen Schuldenerlass für 17 Länder bedeuteten für viele der hoch verschuldeten Länder eine Schieflage.

„Die Kriterien zur Entschuldung sind zu sehr an der Bereitschaft der Länder zur Öffnung der Binnenmärkte ausgerichtet und nicht an ihren Bemühungen, die Armut zu bekämpfen“, sagte Peter Lanzet, Experte des EED für Fragen der Entwicklungsfinanzierung. „Es ist unverständlich, warum einzelne Länder wie Tansania überdurchschnittlich von der Entschuldung profitieren, während andere leer ausgehen, dazu gehören beispielsweise Kenia und weitere sehr arme Länder wie Haiti, Angola oder Kirgisien. Eine gerechtere Verteilung ist erforderlich“, betonte Lanzet.

Der EED kritisiert zudem, es sei irreführend, von einer hundertprozentigen Entschuldung zu sprechen. Beträchtliche bilaterale Schulden würden einfach ausgeklammert. So laufe beispielsweise in Bolivien der Erlass lediglich auf ein knappes Viertel der Gesamtschulden (24%) hinaus.

Problematisch sei zudem, dass die Erlasse auf die künftige Entwicklungshilfe angerechnet werden sollen, so der EED. Wenn zukünftig das Geld für Bildung und Gesundheit ausbleibe, könne das zur Falle für die Bevölkerung der Entwicklungsländer werden. „Die Welt schaut in diesen Tagen auf die 7 führenden Industrienationen und Russland – damit sie gemeinsam tragfähige Lösungen für alle verschuldeten Länder erarbeiten. Dazu gehört, auf Forderungen zu verzichten, die die Existenz und die Entwicklung eines Staates gefährden. Das wäre ein erster Schritt zu einem Insolvenzverfahren für Staaten und ein mutiger Schritt nach vorn“, so Lanzet.

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