
FIAN und MISEREOR wiesen darauf hin, dass wirtschaftliche Interessen von Unternehmen oftmals im Widerspruch zu der Verwirklichung von Menschenrechten stünden. So habe Guy Bertrand von der kamerunischen Umweltorganisation FOCARFE Anfang Dezember bei den nationalen Kontaktstellen der OECD für multinationale Unternehmen in Belgien, Frankreich und Luxemburg Beschwerde gegen vier europäische Unternehmen eingereicht. Diese seien an der kamerunischen Firma SOCAPALM beteiligt, die auf ihren Ölpalmplantagen Arbeitsrechte missachte und die Umwelt gravierend schädige.
„Unser Anliegen ist, dass erlittenes Unrecht wieder gut gemacht und weiterer Schaden von den Menschen abgewendet wird. Dazu suchen wir den Dialog mit den Unternehmen und Unterstützung in deren Heimatstaaten“, sagte Bertrand. Auf Aufmerksamkeit in Europa hofft auch Anastácio Peralta aus Brasilien. Dort kämpft das indigene Volk der Guarani-Kaiowá dafür, dass es gegen den Widerstand der Agrosprit-Industrie ihr traditionelles Land zurück erhält.
Peter Kayiira aus Uganda hat bereits Erfahrung mit der Wirkung internationaler Öffentlichkeit: „2001 wurden 400 Familien von ihrem Land vertrieben, damit die Neumann Kaffee Gruppe dort eine Plantage errichten konnte. Wir wollen unser Recht vor dem ugandischen Gericht erkämpfen. Ohne Öffentlichkeit in Deutschland und die Befassung durch deutsche Behörden wäre das Verfahren jedoch längst eingestellt.“
Die nationalen Kontaktstellen der OECD bieten eine Möglichkeit zum Dialog zwischen Unternehmen und den von ihren Aktivitäten Betroffenen, ihre menschenrechtliche Kontrollfunktion ist jedoch begrenzt. „Unternehmen, die bereits an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren, werden diese Geschäftspraxis weiterführen, solange sie keine Konsequenzen zu erwarten haben. Deshalb fordern wir Sanktionen im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung“, sagte Johannes Brandstäter, Vorstandsvorsitzender von FIAN Deutschland.
Die Bundesregierung solle sich zudem dafür einsetzen, dass europäische Unternehmen für ihre Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen im Ausland künftig rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. „Die Unabhängigkeit der Justiz in Entwicklungsländern ist oft eingeschränkt, insbesondere wenn es um wirtschaftliche Interessen geht. In solchen Fällen muss es möglich sein, dass Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen auch in deren Heimatland geahndet werden können“, forderte Armin Paasch vom Bischöflichen Hilfswerk MISEREOR.




