Start / Entwicklung / Menschenrechte / Kollektivbeschwerde für Kinder unterstützen

Kollektivbeschwerde für Kinder unterstützen

knhDuisburg (epo.de). – Die Kindernothilfe und das Forum Menschenrechte haben die Bundesregierung aufgefordert, das Kollektivbeschwerde-Verfahren für Kinder auf UN-Ebene zu unterstützen. Derzeit diskutieren Staatenvertreter in Genf das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention. Es legt fest, wie Kinder vor dem UN-Ausschuss ihre Rechte einklagen können. „Die Bundesregierung machte vorab in einem Fachgespräch klar, dass sie das Kollektivbeschwerde-Verfahren ablehnt“, erklärte Barbara Dünnweller, Kinderrechtsexpertin der Kindernothilfe. „Ohne die Kollektivbeschwerde würde dem völkerrechtlichen Vertrag aber ein wichtiges Instrument fehlen, um etwa systematische Kinderrechtsverletzungen zu ahnden.“

Die Bundesregierung habe sich an den Vorbereitungen zur Genfer Konferenz und beteiligt und wolle – wie im Koalitionsvertrag festgelegt – eine aktive Rolle einnehmen, so die NGOs. „Wir begrüßen, dass Berlin das Beschwerdeverfahren kinderfreundlich ausgestalten will“, sagte Dünnweller. In dem Zusammenhang setzt sich die Kindernothilfe etwa dafür ein, dass Zeichnungen von Mädchen und Jungen als Beweismaterial zugelassen sind.

„Aber auch die Kollektivbeschwerde, die die Bundesregierung bislang ablehnt, ist ein unverzichtbares Element des Vertrags“, betonte Peter Amsler vom Forum Menschenrechte. Kollektivbeschwerden können von Nichtregierungsorganisationen, Ombuds-Institutionen oder nationalen Menschenrechtsorganisationen eingebracht werden, wenn es schwere, systematische oder weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen gibt, ohne dass die Betroffenen selber vor dem Ausschuss eine Beschwerde einreichen müssen. „Das ist zum Beispiel besonders wichtig in Fällen von Kinderprostitution“, so Dünnweller. Mit der Kollektivbeschwerde hätte der UN-Ausschuss auch Möglichkeiten, präventiv zu wirken. Staaten könnten vom Ausschuss etwa dazu bewegt werden, Gesetzesänderungen vorzunehmen.

„Die Bundesregierung hatte im Fachgespräch vorab Bedenken geäußert, dass das Verfahren von Nichtregierungsorganisationen missbraucht werden könnte“, sagte Dünnweller. Dieses Argument sei aber nicht haltbar, da das Zusatzprotokoll auch die kritische Prüfung und Zulassung der Fälle durch den UN-Ausschuss absichere.

www.kindernothilfe.de

Login

Neue Jobs bei epojobs.eu

Bannerwerbung

GNE Banner

Newsletter abonnieren!

Subscription Form

Events

Anstehende Events

Tags

Afrika Armut Bildung BMZ Brasilien CO2 Coronavirus Deutschland Entwicklungsfinanzierung Entwicklungshilfe Entwicklungspolitik Entwicklungszusammenarbeit Ernährung Europäische Union EZ Fairer Handel Flüchtlinge Gesundheit Humanitäre Hilfe Hunger Jemen Katastrophen Kinder Klimagipfel Klimakrise Klimaschutz Kolumbien Konflikte Kriege und Konflikte Landwirtschaft Medien Menschenrechte Migration Nachhaltigkeit Nothilfe Oxfam Pressefreiheit Sudan Syrien Umwelt UNO USA Venezuela Wahlen Weltwirtschaft