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Studie zu Menschenrechten beim Kakao-Anbau

inef_138Duisburg (epo.de). – Zahlreiche Initiativen im Kakaosektor sind für den Schutz von Menschenrechten nur eingeschränkt wirksam. Zu diesem Schluss kommt eine neue Studie von Friedel Hütz-Adams mit dem Titel: „Menschenrechte im Anbau von Kakao. Eine Bestandsaufnahme der Initiativen der Kakao- und Schokoladenindustrie.“ Der Studie zufolge konnten im Kakaosektor weder verbindliche Regelwerke noch zahlreiche freiwillige Vereinbarungen zu einer grundlegenden Verbesserung der Lage der Menschen beitragen.

Weltweit bauen rund 5,5 Millionen Kleinbauern Kakao an. Niedrige und in Folge von Preisschwankungen unsichere Einkommen, schlechte Arbeitsbedingungen sowie Kinderarbeit seien in diesem Sektor weit verbreitet, so das Südwind-Institut in Siegburg. Der Autor Hütz-Adams ist Mitarbeiter bei Südwind.

Zwar haben der Studie zufolge Verbände der Schokoladen‐ und Kakaohersteller im Jahr 2001 das „Harkin‐Engel‐Protokoll“ unterzeichnet. In dieser freiwilligen Vereinbarung sicherten sie zu, bis zum Jahr 2004 die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu beenden. Die Umsetzungsfristen des Protokolls seien jedoch mehrfach verlängert worden und es zeichne sich bis heute nicht ab, wann es vollständig umgesetzt sein wird.

Auch wenn mehrere Unternehmen des Kakaosektors Versuche unternommen haben, die eigene Lieferkette zu kontrollieren und gegen die Missstände in den Anbauländern vorzugehen, erfassen diese Projekte nach Angaben von Friedel Hütz-Adams erst einen kleinen Teil des Marktes.

Hütz-Adams fasst die Ergebnisse der Studie folgendermaßen zusammen: „Die Entwicklung in der Kakao‐ und Schokoladenbranche zeigt deutlich die Grenzen freiwilliger Prozesse auf. Fortschritte werden nur sehr langsam und in geringem Umfang erzielt.“ Um den von John Ruggie, Sonderbeauftragter des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, formulierten Anforderungen an transnationale Konzerne gerecht werden zu können, sei ein international verbindlicher Rechtsrahmen nötig, der die Einhaltung der Menschenrechte in den Lieferketten von Konzernen durchsetzt, so Hütz-Adams.

Die Studie entstand im Rahmen des Leuchtturmvorhabens „Menschenrechte, Unternehmensverantwortung und Nachhaltige Entwicklung“, einem vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierten Forschungsprojekt des Instituts für Entwicklung und Frieden (INEF) an der Universität Duisburg.

www.suedwind-institut.de

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