Genf. – „Das Inkrafttreten des Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ist ein Meilenstein in den Bemühungen, das Verschwindenlassen zu verhindern und zu beenden.“ Das hat das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) erklärt. „Damit wurde ein grosser Fortschritt bei der Bekämpfung der Ursache von unsäglichem Leid und Angst von Hunderttausenden auf der ganzen Welt erzielt“, sagte Olivier Dubois, Stellvertretender Leiter der Abteilung Zentraler Suchdienst und Schutztätigkeiten des IKRK.
„Dieses Übereinkommen wird sicherlich zum besseren Schutz vor dem Verschwindenlassen beitragen“, so Dubois. „Die Vertragsstaaten müssen seine Bestimmungen in innerstaatliches Recht umwandeln, diese Vorschriften anschliessend anwenden und dafür sorgen, dass das Verschwindenlassen nach ihrem Strafrecht eine Straftat darstellt.“
Das Verschwindenlassen von Personen ist gemäss dem Recht der Menschenrechte und – wenn sich solche Fälle in Kriegszeiten ereignen – gemäss dem humanitären Völkerrecht ein Verbrechen. In dem Übereinkommen sind eine Reihe von Bestimmungen zur Verhütung des Verschwindenlassens aufgeführt. Hierzu gehöre die Vorschrift, dass eine ihrer Freiheit beraubte Person von den Gewahrsamsbehörden registriert werden muss, so das IKRK. Ferner werde jedem Opfer das Recht zuerkannt, die Wahrheit über die Umstände eines Verschwindenlassens und das Schicksal der verschwundenen Person zu erfahren. Der Vertrag schreibe zudem vor, dass angemessene Strafen gegen Personen verhängt werden müssen, die Menschen zum Verschwinden gebracht haben. Seit 23. Dezember ist der Vertrag für die ersten 20 Staaten, die ihn ratifiziert haben oder ihm beigetreten sind, rechtlich bindend.
Das Inkrafttreten des Vertrags wurde durch den Beitritt des Irak zu diesem Übereinkommen vor 30 Tagen ermöglicht. In diesem Land hofften immer noch Zehntausende, Nachrichten über den Verbleib von Angehörigen zu erhalten, die seit den 1980er Jahren vermisst werden, berichtete das IKRK.
In jedem bewaffneten Konflikt und in jeder Situation innerstaatlicher Gewalt verschwinden Menschen. In Bosnien und Herzegowina ist nach Angaben des IKRK das Schicksal von mehr als 10.000 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Konflikt Anfang der 1990er Jahre vermisst werden, immer noch nicht geklärt.
Das IKRK bemüht sich weltweit, das Verschwindenlassen von Personen zu verhindern, bei der Klärung des Schicksals Verschwundener zu helfen und die betroffenen Familien zu unterstützen. Das IKRK hat auch die Erarbeitung des Übereinkommens aktiv unterstützt und will sich für dessen weitere Ratifizierung und Implementierung einsetzen.
Die Staaten, die das Abkommen bislang ratifiziert haben, sind: Albanien, Argentinien, Bolivien, Burkina Faso, Chile, Deutschland, Ecuador, Frankreich, Honduras, Irak, Japan, Kasachstan, Kuba, Mali, Mexiko, Nigeria, Paraguay, Senegal, Spanien und Uruguay. Für Brasilien wird das Übereinkommen ab dem 29. Dezember 2010 bindend sein.




