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Mauretanien: Menschenrechtler vor Gericht

gfbvGöttingen. – Sechs Menschenrechtler stehen derzeit in der mauretanischen Hauptstadt Nouakchott vor Gericht, weil sie öffentlich gegen die Versklavung von zwei minderjährigen Mädchen protestiert haben. Auf diesen „skandalösen Unrechtsprozess“ machte die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Donnerstag aufmerksam. Einer der Angeklagten hatte auf Einladung der in Göttingen ansässigen Menschenrechts-Organisation im Juni 2010 Deutschland besucht.

„Die mauretanische Regierung bedient sich der Justiz, um missliebige Sklaverei-Kritiker mundtot zu machen“, kritisierte GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius. „30 Jahre nach der offiziellen Abschaffung der Sklaverei in dem nordwestafrikanischen Staat ist dieses Gerichtsverfahren ein Rückfall in die Zeiten der Tabuisierung dieser schlimmen Menschenrechtsverletzung.“

„Bevor 2007 das Gesetz zur Bestrafung der Sklaverei erlassen wurde, war es ein großes Risiko, die Sklaverei öffentlich zu kritisieren“, berichtete Delius. Schon ein Interview mit ausländischen Medien reichte damals aus, um zu einer Gefängnisstrafe verurteilt zu werden. Doch das seit August 2008 regierende neue Regime wolle von dieser Politik der Öffnung offenbar nichts wissen.

Den jetzt angeklagten sechs Menschenrechtlern wird laut GfbV vorgeworfen, Polizisten angegriffen zu haben, als sie am 13. Dezember 2010 vor dem Polizeipräsidium in Nouakchott spontan die Freilassung von zwei versklavten Kindern forderten. Nach Recherchen der Bürgerrechtler werden die neun und dreizehn Jahre alten Mädchen von einer Angestellten der Zentralbank des Landes als Sklavinnen gehalten, um unentgeltlich Hausarbeit zu verrichten.

Nachdem die Vorwürfe in einer polizeilichen Anhörung heruntergespielt worden seien, hätten die Menschenrechtler vor dem Gebäude demonstriert, berichtete die GfbV. 15 Demonstranten seien verhaftet worden, unter ihnen der frühere GfbV-Gast und Vorsitzende der Anti-Sklaverei-Bewegung IRA (Initiative pour la Résurgence du Mouvement Abolitionniste), Biram Dah Abeid.

Seit Biram Dah Abeid im Februar 2009 in Frankreich die anhaltende Sklaverei in Mauretanien öffentlich kritisierte, seien die Behörden bemüht, ihn mundtot zu machen, kritisierte die GfbV. So hätten sie im Internet falsche Gesundheitsgutachten zirkulieren lassen, in denen er für geisteskrank erklärt werde. Auch verunglimpfe man ihn als „Freund Israels“ und als „Staatsfeind“, da seine Kritik dem Ansehen des Landes schade.

Auch nach der offiziellen Abschaffung der Leibeigenschaft im Jahr 1981 besteht die Sklaverei besonders in ländlichen Gebieten Mauretaniens fort, so die GfbV. Betroffen seien davon vor allem 550.000 schwarzafrikanische Haratin, die als Landarbeiter oder Hausangestellte unentgeltlich arbeiten müssten.

www.gfbv.de

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