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Studie über Verbraucherschutz bei Klimarisiken für Kapitalanlagen

germanwatch_150Bonn. – Germanwatch hat eine neue Studie veröffentlicht, die sich mit Klagemöglichkeiten gegen Aktiengesellschaften und Kapitalanlage-Gesellschaften bei mangelhaftem Umgang mit Klimarisiken beschäftigt. Weitere Optionen zum Schutz des Verbrauchers wurden ebenfalls von der Deloitte Cert Umweltgutachter GmbH, die im Auftrag von Germanwatch die Studie erstellte, untersucht. Hierzu zählen die Weiterentwicklung des Lageberichts zu einem stärkeren Berichtsinstrument oder mögliche Sammelklagen gegen Investmentgesellschaften.

Die Studie entstand im Rahmen des Verbraucherprojektes „für mich. für dich. fürs klima“. Aktien- und Investmentgesellschaften sind zunehmend mit erheblichen Klimarisiken konfrontiert. „Nicht immer werden diese allerdings angemessen im Risikomanagement abgebildet und gegenüber denen, die Aktien halten oder kaufen möchten, berichtet. Zum Teil ist dies auf fehlende Bewertungsmethoden zurück zu führen“, bemängelt Christoph Bals, politischer Geschäftsführer bei Germanwatch. Aktionären, Anteilseignern von Fonds oder Anlegern stünden in dieser Hinsicht zwar schon heute verschiedene Rechte zu. In vielen Fällen gelinge es aber noch nicht, Nachweise zu führen und diese Rechte durchzusetzen.

Dies könnte sich in den kommenden Jahren ändern. „Die Zusammenhänge zwischen den direkten und regulativen Folgen des Klimawandels und den Risiken in der Unternehmensführung werden immer deutlicher feststellbar. Eine Verschärfung der geltenden rechtlichen Regelungen bezüglich der Berichtsinstrumente und eine Ausstattung der Verbraucherverbände mit (Klage-)Rechten Dritter würde für mehr notwendige Transparenz sorgen und die Macht für Verbraucher stärken“, so Bals.

Das Handelsgesetzbuch schreibt vor, dass Aktiengesellschaften Klimarisiken in ihrem Risikomanagement berücksichtigen. Auch Lageberichte und Verkaufsprospekte müssen diese enthalten. „Im Sinne des Verbraucherschutzes muss die Darstellung von Risiken im Lagebericht noch weiter ausgestaltet werden“, fordert Bals. In der Studie wird empfohlen, sowohl Kriterien zur Charakterisierung wesentlicher Risiken zu entwickeln als auch Vorgaben hinsichtlich der für die Bewertung der Risiken zu treffenden Annahmen einzuführen.

„Es ist zu überlegen, ob man den Lagebericht von einem reinen Informationsinstrument für Anleger, Gesellschafter und Gläubiger hin zu einem haftungsrelevanten Berichtsinstrument entwickelt“, erklärt Stefanie Holz, Autorin der Studie und Rechtsanwältin bei Deloitte Cert Umweltgutachter GmbH. Auf diese Weise könnten die vereinfachten Beweismöglichkeiten aus der Prospekthaftung übernommen werden, die schon heute Verbraucher schützen. Allerdings könnte auch das Verkaufsprospekt zum wesentlichen Instrument für dezidierte Informationen über Risiken weiterentwickelt werden. Entscheidend sei in jedem Fall eine klare zweckmäßig Abgrenzung zwischen den beiden Instrumenten.

Auch Investmentgesellschaften haben bereits Pflichten zur Berücksichtigung von direkten und indirekten Klimarisiken und deren Darstellung im Verkaufsprospekt. Deshalb könnten Anteilseigner von Investmentfonds grundsätzlich die dahinterstehenden Investmentgesellschaften verpflichten, (Klima-)Risiken in ihrer Unternehmenstätigkeit zu berücksichtigen. Hier könnte sich vor allem die Einführung von Sammelklagen lohnen, um die Rechte der Anteilseigner durch Dritte einzufordern. Auch die Ausstattung der Verbraucherverbände mit weiteren Rechten wird in diesem Sinne als Verbesserungsmöglichkeit identifiziert, da der einzelne Privatanleger häufig nicht seine rechtlichen Ansprüche geltend macht.

Die Studie „Anleger- und Klimarisiken. Rechtliche Ansprüche auf dem Finanzmarkt am Beispiel von Aktien- und Investmentgesellschaften“ ist abrufbar unter www.germanwatch.org/corp/auk.

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