Berlin. – Der Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages, Tom Koenigs, hat vor der Verstaatlichung von Frauenhäusern in Afghanistan gewarnt. Die wenigen Frauenhäuser in Afghanistan müssten weiter zivilgesellschaftlich organisiert bleiben, damit Frauen vor häuslicher Gewalt geschützt werden, erklärte der bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete am Mittwoch in Berlin.
Die afghanische Regierung plane, dass jede Frau ihre Notsituation zunächst vor einer acht-köpfigen Kommissionen nachweisen müsse, berichtete Koenigs. Auch die Jungfräulichkeit der Frauen solle überprüft werden. „Die Pläne der afghanischen Regierung sind offensichtlich darauf angelegt, Frauen davon abzuhalten, vor häuslicher Gewalt zu fliehen“, sagte Koenigs. „Es ist aber Aufgabe eines Staates und jeder Regierung, das Leben und die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen.“ Dieser Schutzverantwortung werde der afghanische Staat nicht gerecht, wenn seine Vertreter offen Einrichtungen zum Schutz von Gewaltopfern delegitimierten und den Zugang zu ihnen erschwerten.
Aus Sicht der afghanischen Regierung ermutigten solche Notunterkünfte Frauen dazu, die moralischen Werte Afghanistans zu missachten, so Koenigs. Sie würden deswegen die öffentliche Ordnung gefährden. „Diese Kritik ist völlig unangemessen“, betonte der Grünen-Politiker. Es müsse Frauen in Afghanistan möglich sein, sich gegen Gewalt und Zwang zu schützen. Frauenhäuser seien ein zentrales Element dieses Schutzes und sollten von staatlichen Vertretern nicht restriktiv kontrolliert und in ihrem Wirken eingeschränkt werden.