Stuttgart. – „Brot für die Welt“ setzt sich dafür ein, dass auch in armen Ländern alle Bevölkerungsgruppen gegen Risiken wie Krankheit oder Armut abgesichert sind. Das evangelische Hilfswerk erinnert anlässlich des Welttags der sozialen Gerechtigkeit am 20. Februar daran, dass das Recht auf soziale Sicherheit ein elementares Menschenrecht ist. Dieses ist schon in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 verankert.
Die Mehrzahl der Weltbevölkerung verfügt über keinen sozialen Schutzschirm gegen Lebensrisiken wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Acht von zehn Menschen leben in einem Zustand der sozialen Unsicherheit. „Brot für die Welt“ fordert deshalb, Maßnahmen zur „sozialen Entwicklung für alle“ voranzutreiben.
Nach Ansicht des Hilfswerks können und müssen gerade auch Länder mit niedrigem Einkommen den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen ermöglichen. Dort seien arme Menschen Risiken wie der aktuellen Steigerung der Nahrungsmittelpreise schutzlos ausgeliefert.
„Brot für die Welt“ setzt sich dafür ein, dass Ansätze der sozialen Grundsicherung als Instrument der Armutsbekämpfung aufgewertet werden. Eine Orientierung an den Menschenrechten sei dafür eine wichtige Grundlage. Eine wachsende Zahl von Menschen sei von der wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Länder ausgeschlossen.
Das evangelische Hilfswerk begrüßte, dass Instrumente der sozialen Grundsicherung in der Entwicklungszusammenarbeit wachsende Anerkennung finden, wie Bestrebungen bei der Internationalen Arbeitsorganisation oder in der EU zeigten. Der von den Vereinten Nationen ins Leben gerufene Welttag der sozialen Gerechtigkeit wird in diesem Jahr zum dritten Mal begangen.




