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EU will Unternehmen zu mehr Offenlegung verpflichten

cora_200Berlin. – Mit dem „Single Market Act“ hat die europäische Generaldirektion für den Binnenmarkt angekündigt, bis Jahresende einen Gesetzesvorschlag für nichtfinanzielle Offenlegungs-Pflichten für Unternehmen vorzulegen. Einige Nationalstaaten haben Berichtspflichten etwa zu den Folgen der Unternehmens-Tätigkeit für Mensch und Umwelt bereits verankert, Deutschland gilt als Nachzügler. Germanwatch lobte die Initiative der EU.

„Wir begrüßen dieses zukunftsweisende Gesetzesvorhaben der Europäischen Kommission“, sagte Klaus Milke, Vorstandsvorsitzender von Germanwatch. „Nachdem es zu nichtfinanziellen Risiken bisher nur freiwillige, nicht vergleichbare Nachhaltigkeitsberichte gab, ist ein solches Regelwerk ein wesentlicher Schritt hin zur notwendigen Verbindlichkeit von grundlegenden Unternehmensstandards. Dafür ist Rechenschaftslegung und Transparenz zentral.“

Insbesondere Nichtregierungsorganisationen, darunter auch das europäische Netzwerk für verbindliche Unternehmensverantwortung, die European Coalition for Corporate Justice (ECCJ), hatten sich seit Jahren aktiv für solche Regelungen auf europäischer Ebene eingesetzt.

„Die EU-Kommission muss nun mutig vorangehen und einen klaren Rahmen für die 27 Mitgliedsländer setzen“, sagte Cornelia Heydenreich, Referentin für Unternehmensverantwortung bei Germanwatch und Mitglied im Koordinationskreis des deutschen Netzwerkes für Unternehmensverantwortung, CorA-Netzwerk. „Auf der Basis einer europäischen Regelung müsste dann auch Deutschland solche Berichtspflichten einführen. Nachbarländer wie Frankreich, Norwegen oder Schweden zeigen, dass solche Regelungen gesellschaftlich möglich und gewünscht ist.“

Bisher sind Unternehmen in Deutschland nicht dazu verpflichtet, Rechenschaft über die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Menschen und Umwelt abzulegen. Freiwillig veröffentlichte Informationen der Unternehmen seien häufig unvollständig oder sogar irreführend, so Germanwatch. Der Gesetzesrahmen könnte nun dafür sorgen, dass die Unternehmen vergleichbar über die möglichen menschenrechtlichen und ökologischen Risiken berichten müssen, die mit ihrer Tätigkeit in sogenannten Entwicklungsländern verbunden sind. Auch eine verbesserte externe Überprüfung oder Einbeziehung von Betroffenen könnte festgelegt werden.

„Um wirklich einen Unterschied zu machen, sollte das Gesetzesvorhaben sich dafür aussprechen, dass zum Beispiel börsennotierte Unternehmen innerhalb ihres Lageberichtes über je nach Branche genau zu definierende soziale und ökologische Schlüsselthemen berichten müssen“, fügte Heydenreich hinzu.

www.cora-netz.de
www.germanwatch.org

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