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Vergewaltigung und sexuelle Versklavung bestrafen

mm_150Stuttgart. – Im Vorfeld des Prozesses gegen den ruandischen Führer der Rebellengruppe FDLR, Ignace Murwanashyaka, und seinen Stellvertreter, Straton Musoni, hat die Frauenrechts- und Hilfsorganisation medica mondiale auf die Notwendigkeit der Strafverfolgung bei sexualisierter Gewalt im Krieg hingewiesen. Den Angeklagten werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zur Last gelegt. medica mondiale ist besorgt, dass die Verbrechen zu Vergewaltigung und Verschleppung zum Zweck der sexuellen Versklavung nicht angemessen berücksichtigt werden könnten.

medica mondiale begrüßte ausdrücklich, dass Verbrechen der Rebellengruppe Forces Démocratiques de la Libération du Rwanda (FDLR) in der Demokratischen Republik (DR) Kongo mit dem Prozess vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht geahndet werden. Der Prozess beginnt am 4. Mai. „Seit vielen Jahren bedeutet der Osten der DR Kongo mit Morden, Vergewaltigungen und sexueller Versklavung die Hölle auf Erden für Frauen“, erklärte das geschäftsführende Vorstandsmitglied von medica mondiale, Monika Hauser. „Es ist daher erfreulich, dass mit dem Verfahren gegen Murwanashyaka als Hauptverantwortlichem auch Vergewaltigungen Gegenstand des Prozesses sein werden.“

Die langjährige Erfahrung der Organisation in der Beobachtung von Kriegsverbrecherprozessen gebe allerdings Anlass zu Sorge, dass die Anklagepunkte zu sexualisierter Gewalt nicht das nötige Gewicht bekommen. „Diese Verbrechen waren und sind vor Gericht zumeist besonders umstritten, zudem sind diese Art Kriegsverbrecherprozesse für Deutschland juristisches Neuland. Zu befürchten ist, dass ein Vorgesetzter wie Murwanashyaka dafür nicht zur Verantwortung gezogen wird“, so Hauser.

medica mondiale fordert für den Prozess in Stuttgart einen angemessenen Umgang mit möglichen Zeuginnen: Befragungen seien mit traumaspezifischer Sensibilität und größtem Respekt vorzunehmen, die zuständigen Behörden müssten alle notwendigen Mittel zur Betreuung und zum Schutz von Zeuginnen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus müsse das Gericht ihnen eine Nebenklage einschließlich deren Finanzierung ermöglichen.

Gabriela Mischkowski, Expertin von medica mondiale für Geschlechtergerechtigkeit, hob die Gefährdung möglicher Zeuginnen hervor: „Die Anhänger des Angeklagten bewegen sich nach wie vor frei in der DR Kongo; die ZeugInnen vor Ort sind immens gefährdet. Ihre Sicherheit muss daher höchste Priorität haben.“ Eine skandalöse Nachlässigkeit wie kürzlich im Völkermordprozess gegen einen ruandischen Bürgermeister vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt, in dem der Richter die Telefonnummer einer Zeugin öffentlich bekannt gab, dürfe sich keinesfalls wiederholen.

medica mondiale beobachtet seit Jahren kritisch die Strafverfolgung von sexualisierter Gewalt vor internationalen Gerichten und hat 2009 eine Studie über die Prozesse aufgrund der Vergewaltigungen während des Krieges im früheren Jugoslawien veröffentlicht.

www.medicamondiale.org

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