
Vor allem müsse die Qualität der frühkindlichen Bildung steigen und somit die Qualität der Aus- und Fortbildung, um gesellschaftliche Vielfalt zu berücksichtigen, so die Herausgeber. Dazu gehöre auch, dass Kindertagesstätten sich allen Kindern unabhängig ihres Aufenthaltsstatus’ oder ihrer sozialen Herkunft öffnen und die besonderen Bedürfnisse, Meinungen und Äußerungen der Kinder berücksichtigen. Dies fordere die UN-Kinderrechtskonvention, aus der die Empfehlungen abgeleitet sind. „Die Menschenrechte sind gemeinsames Leitbild für die Arbeit mit allen in Deutschland lebenden Kinder“, heißt es. Der Herausgabe vorangegangen war ein Konsultationsprozess mit ausgewiesenen Experten aus für die frühkindliche Menschenrechtsbildung relevanten Einrichtungen, Träger und Stiftungen.
„Die UN-Kinderrechtskonvention macht klare Vorgaben: Bildung hat sich am Kindeswohl auszurichten. Alle Kinder haben das gleiche Recht auf Bildung und sollen gemeinsam lernen. Gleichzeitig sind sie je nach ihren Begabungen unterschiedlich zu fördern und ihre besonderen Bedürfnissen zu berücksichtigen“, sagte Roland Bernecker von der Deutschen UNESCO-Kommission. Diese Vorgaben hätten Folgen für eine andere Praxis in der frühkindlichen Bildung: differenziertere Sprachförderung, die Inklusion aller Kinder, auch jener mit Behinderung, die Anerkennung kultureller Vielfalt sowie die Beachtung nachhaltiger Entwicklung als Rahmen.
„Die zunehmende gesellschaftliche Vielfalt erfordert vor allem beim Umgang mit Kindern ein achtsames, differenziertes Handeln der Erwachsenen“, erklärte Peter Amsler, Sprecher der Arbeitsgruppe Menschenrechtsbildung im Forum Menschenrechte. „Dem muss die Ausbildung Rechnung tragen, genauso wie die Fachkraft-Kind-Relation einer individuellen Zuwendung nicht im Wege stehen darf.“




