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CBM beanstandet Staatenbericht der Bundesregierung

cbmBensheim. – Die Christoffel-Blindenmission (CBM) hat den am Mittwoch durch das Bundeskabinett verabschiedeten Staatenbericht zur Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN) kritisiert. „Der Bericht hat erhebliche Mängel in den Passagen, die internationale Zusammenarbeit betreffen“, erklärte CBM-Direktor Rainer Brockhaus am Donnerstag in Bensheim. „Zahlen und Fakten fehlen, so dass die tatsächlichen Fortschritte nicht beurteilt werden können.“

Zwei Jahre nach Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention muss jeder Staat gegenüber den Vereinten Nationen über die bisherigen Fortschritte berichten. Deutschland hat die Konvention Anfang 2009 ratifiziert. Ein international besetzter UN-Fachausschuss überwacht die Umsetzung der Konvention und wird Empfehlungen aussprechen, wie die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention besser in ihrer Politik umsetzen kann.

Die CBM ist eine internationale Entwicklungsorganisation und setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Sie hat vor allem zwei Artikel im Blick: Artikel 11, der sich mit Nothilfe auseinandersetzt und Artikel 32, der die Entwicklungszusammenarbeit behandelt. Begrüßenswert sei, dass behinderte Menschen in der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mittlerweile als wichtige Zielgruppe erkannt wurden und das Ministerium Stellen geschaffen hat, die diese Arbeit vorantreiben, so die CBM. Sie bemängelt allerdings, dass der Bericht zu wenig konkrete Zahlen und Statistiken aufweise, die von der UN ausdrücklich gefordert werden. „Nur an Einzelfällen wird die Arbeit aufgezeigt. Dies lässt aber keine Schlussfolgerung zu, in welchem Maß die deutsche Entwicklungszusammenarbeit schon inklusiv ist, also behinderte Menschen berücksichtigt“, sagte Brockhaus.

Es gebe auch keinen Bezug zu den Millenniums-Entwicklungszielen (Millennium Development Goals, kurz MDGs), wie von den UN gefordert. Die MDGs umfassen acht Ziele, zu denen sich die internationale Staatengemeinschaft im Jahr 2000 verpflichtet hat. So soll zum Beispiel die weltweite Armut bis 2015 halbiert und allen Kindern eine Grundschulbildung ermöglicht werden. Die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen ist bei allen MDGs wichtig, da sie rund 15 Prozent der Weltbevölkerung ausmachen. Eine Aussage der Bundesregierung hierzu fehle im Staatenbericht gänzlich.

Wie bei anderen Menschenrechtskonventionen planen zivilgesellschaftliche Organisationen, einen Parallelbericht zu diesem Staatenbericht als Korrektiv zur staatlichen Darstellung zu erstellen. Darin soll die Arbeit der Bundesregierung aus Sicht der Organisationen beschrieben werden. Die CBM will sich an diesem Bericht aktiv beteiligen, so Brockhaus.

Die CBM hat sich bereits für die Ratifizierung der UN-Konvention in Deutschland stark gemacht. Die internationale Entwicklungsorganisation fördert derzeit 803 Projekte in 89 Ländern. Ihr Hauptziel ist es, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern zu verbessern. Die CBM ist von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Fachorganisation anerkannt und hat seit 2002 Beraterstatus bei den Vereinten Nationen.

www.cbm.de

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