
„Die Urteile sind ein Skandal, weil sich die Menschenrechtler nur friedlich dafür eingesetzt haben, dass geltendes Recht umgesetzt und Sklaven freigelassen sowie Sklavenhalter bestraft werden“, kritisierte GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius. Er warf Mauretanien vor, Menschenrechtler systematisch zu kriminalisieren.
Alle Verurteilten gehören der Menschenrechtsorganisation IRA (Initiative für die Wiederbelebung der Abschaffungsbewegung) an, die sich für ein Ende der Sklaverei in dem nordwestafrikanischen Land einsetzt. Bilkheir Cheikh Dieng wurde zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Von der Strafe wurden neun Monate zur Bewährung ausgesetzt. Moulaye Abdel Kerim, Mokhtar Ould Mohamed Mahmoud, Cheikh Ould Ceyakh und Tourad Ould Zeid wurden jeweils zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Weitere vier Angeklagte wurden freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Gefängnis ohne Bewährung für alle Angeklagten gefordert.
Die neun Menschenrechtler waren am 4. August festgenommen worden, so die GfbV, nachdem sie vor der Polizeidienststelle für Jugenddelikte mit einem Sitzstreik die Aufnahme von Ermittlungen gegen eine mutmaßliche Sklavenhalterin gefordert hatten. Die Frau wird verdächtigt, ein neunjähriges Mädchen als Haussklavin festzuhalten. Schließlich sei die Frau aufgrund der öffentlichen Proteste für einige Tage in Gewahrsam genommen worden. Nach massivem Druck ihrer Familie, die sogar einen Schlägertrupp gegen die Demonstranten eingesetzt habe, sei die Beschuldigte nach kurzer Zeit wieder freigelassen worden.
„Die Situation ist absurd“, erklärte Delius. „Während die mutmaßliche Sklavenhalterin in Freiheit lebt, werden Menschenrechtler als Rechtsbrecher verurteilt.“ In Mauretanien würden rund 500.000 Menschen trotz offiziellen Verbots noch immer als Sklaven festgehalten.




