
Die Regierungen der beiden Länder nutzen die weltweite Antiterror-Koalition nach der GfbV zufolge, um hausgemachte Konflikte als Probleme des internationalen Terrorismus darzustellen. Mit diesem „Etikettenschwindel“ erhofften sie sich mehr internationale Unterstützung bei der Niederschlagung von Protesten gegen ihre Regierungspolitik. In Afrika leiden vor allem die Tuareg unter der wachsenden Militarisierung der Sahara, so die GfbV. Immer mehr Staaten intervenieren dort militärisch, um den Einfluss der Terrorbewegung „El Kaida im Maghreb“ einzudämmen.
In zahlreichen weiteren Staaten, deren Regierungen als gemäßigt muslimisch gelten, müssten Angehörige ethnischer Minderheiten indirekt unter den Folgen des Antiterror-Kampfes leiden, berichtete die GfbV. So hätten Menschenrechtsverletzungen an Balutschen, Christen und Ahmadiyya in Pakistan dramatisch zugenommen. Dies werde von der internationalen Gemeinschaft weitgehend ignoriert. Die Europäische Union (EU) und die USA seien untätig, um die Mitarbeit des Verfolgerstaates in der Antiterror-Koalition nicht zu gefährden.
Christen und Ahmadiyya in Pakistan würden Opfer willkürlicher Anklagen aufgrund umstrittener Strafbestimmungen zu angeblicher Gotteslästerung, kritisierte die GfbV. Christliche Menschenrechtler und Politiker müssten um ihr Leben fürchten und würden von den Sicherheitsbehörden nicht ausreichend geschützt. In den Minderheiten-Regionen der Balutschen ließen pakistanische Sicherheitsbehörden systematisch Regierungskritiker verschwinden, foltern und ohne Gerichtsverfahren inhaftieren.
In Indonesien schweige die Antiterror-Koalition zur wachsenden Zahl von Übergriffen auf christliche Kirchen und die Ahmadiyya-Religionsgemeinschaft sowie zur anhaltenden Verfolgung im indonesischen Westpapua, so die GfbV. Willkürliche Verhaftungen und Folter von Papua-Aktivisten oder Regimekritikern auf den Molukken würden von der internationalen Staatengemeinschaft nicht kritisiert. Die Regierung des bevölkerungsreichsten muslimischen Staates der Welt solle offenbar nicht verärgert werden.
Auch in Algerien, Marokko und der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara bleiben Menschenrechtsverletzungen an Berbern, Tuareg und Sahauris u.a. nach GfbV-Berichten ungesühnt, weil die Antiterror-Koalition nicht auf einem Ende der Straflosigkeit bestehe. Äthiopien und Somalias Übergangsregierung würden nicht für Kriegsverbrechen und die willkürliche Verfolgung einzelner Volksgruppen oder Regimekritiker zur Verantwortung gezogen, weil sie als „Bollwerk“ gegen das Vordringen von El Kaida im Horn von Afrika gelten. Doch dieses „Bollwerk“ sei morsch, weil es die eigenen Gesetze missachte und grundlegende Menschenrechte systematisch verletze. So verliert die Antiterror-Koalition nach Auffassung der GfbV ihre Glaubwürdigkeit, weil sie in Menschenrechtsfragen mit zweierlei Maß misst.




