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Bundesregierung soll soziale Menschenrechte verwirklichen

fianlogo_klKöln. – Anlässlich des Tags der Menschenrechte am 10. Dezember haben FIAN und das Nürnberger Menschenrechtszentrum die mangelnde Bereitschaft der Bundesregierung kritisiert, ihre Politik der menschenrechtlichen Bewertung durch die Vereinten Nationen zu unterziehen. Dies gelte insbesondere für die Verwirklichung sozialer Menschenrechte in Deutschland. Die beiden Organisationen beklagten, die Bundesregierung verzögere seit drei Jahren die Ratifizierung des Beschwerdeverfahrens zum UN-Sozialpakt.

Das in einem Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt festgelegte Beschwerdeverfahren ermöglicht es Menschen in Deutschland, sich nach Ausschöpfung des Rechtswegs an die Vereinten Nationen zu wenden, wenn sie ihre sozialen Menschenrechte verletzt sehen. Deutschland hat den UN-Sozialpakt bereits 1973 ratifiziert, doch nur wenige Gerichte beziehen die im UN-Sozialpakt verankerten Rechte in ihre Urteilsprechung ein. „In Zukunft sollen Kläger nach Ende des Verfahrens bei den Vereinten Nationen eine Überprüfung ihres Falls auf Grundlage des UN-Sozialpakts beantragen können. Dabei handelt es sich nicht um ein Gericht. Die Bundesregierung würde jedoch deutliche Signale erhalten, wie sie ihre Politik im Einklang mit sozialen Menschenrechten zu gestalten hat“, sagte Michael Krennerich, Vorsitzender des Nürnberger Menschenrechtszentrums.

„An der Kontroverse um das Beschwerdeverfahren wird deutlich, dass die Bundesregierung die menschenrechtlichen Verpflichtungen des UN-Sozialpakts bisher nicht ernst genommen hat. Das müsste sich nach der Ratifizierung des Beschwerdeverfahrens ändern. Diesen Mut scheint die Bundesregierung nicht zu haben. Damit macht sie sich unglaubwürdig“, erklärte Ute Hausmann, Geschäftsführerin von FIAN Deutschland.

Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) wurde 1973 von Deutschland ratifiziert und trat 1976 in Kraft. Am 10. Dezember 2008 verabschiedete die UN-Generalversammlung ein Zusatzprotokoll. Staaten, die dieses Zusatzprotokoll ratifizieren, eröffnen für die in diesem Staat lebenden Menschen die Möglichkeit, beim UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialausschuss) eine Beschwerde einzureichen. Damit das Zusatzprotokoll in Kraft tritt, müssen zehn Staaten ratifizieren. Aktuell haben laut FIAN fünf Staaten ratifiziert: Argentinien, Ecuador, El Salvador, Mongolei und Spanien.

www.fian.de
www.menschenrechte.org

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