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UN richten Beschwerderecht für Kinder ein

unoBerlin. – Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat ein individuelles Beschwerderecht für Kinder beschlossen. Kinder, deren Rechte beispielsweise auf Bildung oder Gesundheit verletzt werden, können sich künftig beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes beschweren und verlangen, dass sie zu ihrem Recht kommen. Hilfsorganisationen begrüßten die Entscheidung der UNO.

Das Individualbeschwerderecht für Kinder wurde durch ein entsprechendes Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention eingerichtet. Das Kinderhilfswerk terre des hommes forderte die Bundesregierung auf, die neue Konvention unverzüglich zu ratifizieren und die deutsche Rechtsprechung zu ergänzen. „Der Beschluss der Vereinten Nationen ist ein großer politischer Erfolg und ein ebenso wertvolles wie überfälliges Weihnachtsgeschenk für alle Kinder“, sagte Albert Recknagel, Kinderrechtsexperte von terre des hommes. „Seit vielen Jahren setzen wir uns zusammen mit unseren Partnern und auf internationaler Ebene mit unserer Föderation terre des hommes für ein Klagerecht von Kindern ein.“

Das Zusatzprotokoll fordert die Unterzeichnerstaaten auf, neue Rechtsmittel für Beschwerdeverfahren von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Das Protokoll sieht ferner vor, Untersuchungen direkt beim zuständigen UN-Ausschuss anzusiedeln, wenn ein Verfahren aufgrund schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen im Herkunftsland des Kindes nicht möglich ist. In besonders schwerwiegenden Fällen kann der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes auch vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen.

Für terre des hommes stellt das neue Verfahren einen wichtigen Meilenstein auf dem Wege zu einem wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen dar. Es komme nun darauf an, die Kinderrechtskonvention weiter zu verbessern, erklärte terre des hommes. Dazu zähle auch das bereits im Vorfeld der UN-Generalversammlung geforderte Kollektivbeschwerderecht. In diesem Fall könnten Nichtregierungsorganisationen im Namen der Opfer Beschwerde einreichen, um zum Beispiel Traumatisierungen von Kindern und Jugendlichen zu verhindern.

Auch in seiner Reichweite setze der neue Beschwerdemechanismus Grenzen: Die Empfehlungen des UN-Kinderrechtsauschusses seien für die Staaten bisher nicht bindend. „Dem Mechanismus fehlt also letztlich noch die rechtliche Verbindlichkeit, Staaten wegen Kinderrechtsverletzungen zur Verantwortung zu ziehen“, sagte terre des hommes-Experte Albert Recknagel.

„Wir freuen uns, dass die Kinderrechtskonvention nun denselben Stellenwert erhält wie andere Menschenrechtsverträge“, sagte Barbara Dünnweller, Kinderrechtsexpertin der Kindernothilfe. „Nun kommt es darauf an, dass der neue völkerrechtliche Vertrag als Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention auch angewendet werden kann.“ Dazu müssten mindestens zehn Staaten den Vertrag unterzeichnen und ratifizieren, also als nationales Recht anerkennen. Erst dann tritt er in Kraft. „Wir hoffen sehr, dass Deutschland bei den ersten Staaten ist, die den Vertrag ratifizieren. Die Kindernothilfe wird die Umsetzung des neuen Zusatzprotokolls gemeinsam mit ihren Auslandspartnern intensiv begleiten.“

„Wir hätten uns einen noch umfassenderen Schutz für Kinder vorstellen können“, erklärte Dünnweller. „Während der Verhandlungen haben wir uns für die Möglichkeit einer Kollektivbeschwerde eingesetzt, dann wäre die Schutzmöglichkeit noch erheblich größer gewesen als bei einem Individualbeschwerdeverfahren.“ Die Kollektivbeschwerde hätte es der Kindernothilfe und ihren Auslandspartnern beispielsweise ermöglicht, Beschwerden wegen wiederholter und thematisch ähnlicher Kinderrechtsverletzungen einzureichen, ohne alle nationalen Rechtsmittel vorher auszuschöpfen. Das sei bei Kinderrechtsverletzungen wie etwa dem Missbrauch von Kindern ein wichtiger Aspekt.

„Der aktuelle UN-Beschluss für die Individualbeschwerde ist ein Meilenstein“, sagte Maike Röttger, Geschäftsführerin von Plan Deutschland. „Denn Mädchen und Jungen so sind nicht länger Bürger zweiter Klasse, denen man lediglich Mindestrechte zugesteht. Sie oder ihre Vertreter können künftig gegen Verstöße ihrer Rechte vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf klagen, wenn Gerichte in den Heimatländern ihnen kein Gehör schenken. Damit würde eine Untersuchung durch eine unabhängige Stelle angestoßen.“

Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert jedem Kind unveräußerliche Grundrechte und wurde von 193 UN-Mitgliedsstaaten ratifiziert. Seit einigen Jahren ergänzen den völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zwei Zusatzprotokolle, die den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten sowie den Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie verbieten. Das dritte Zusatzprotokoll trägt zur Gleichstellung der Kinderrechtskonvention mit anderen Menschenrechtsverträgen bei, die bereits über eine Beschwerdemöglichkeit verfügen.

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