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Afghanistan muss Opfer sexueller Gewalt schützen

kopp_gudrun_100Berlin. – Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Gudrun Kopp, hat einen angemessenen Umgang mit den Opfern sexueller Gewalt in Afghanistan gefordert. In einem Brief an den afghanischen Justizminister erklärte Kopp zudem, Gewalt gegen Mädchen und Frauen müsse künftig besser verhindert werden. Das teilte das BMZ am Dienstag in Berlin mit.

Ein afghanisches Mädchen wurde vergewaltigt. Nach einem Prozess vor einer traditionellen nichtstaatlichen afghanischen Streitschlichtungsstelle stand das Urteil fest: Gefängnisstrafe! Der Vergewaltiger jedoch ist auf freiem Fuß, verurteilt wurde das Mädchen – als „Ehebrecherin“. In Afghanistan findet die Rechtsfindung häufig noch nicht über ordentliche Gerichte statt, sondern vor traditionellen Ältestenräten, den sogenannten Jirgas. Dort seien solche Urteile leider noch immer die Regel, so das BMZ. Eines der auf diese Weise verurteilten Mädchen war Gulnaz, auf deren Fall die internationale Presse aufmerksam machte. Aufgrund starken internationalen Drucks wurde sie jedoch vom afghanischen Staatspräsident Karsai begnadigt und aus der Haft entlassen.

Gulnaz‘ Fall nahm Gudrun Kopp, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, zum Anlass, in einem Schreiben an den afghanischen Justizminister den angemessenen Umgang mit Opfern sexueller Gewalt einzufordern: „Vergewaltigte sind Opfer und nicht selbst Täter, da eine Vergewaltigung die schwerste Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung darstellt und langjährige Traumatisierungen nach sich ziehen kann. Sie sollten daher nicht lediglich als familiäre Angelegenheit betrachtet werden. Vielmehr stellen sie ein ernsthaftes gesellschaftliches Problem dar. Diesem Problem muss sich der afghanische Staat mit Blick sowohl auf die juristische als auch die medizinische und psychologische Rehabilitierung der Opfer stellen“, so Kopp.

Zugleich erinnerte Kopp an die Verpflichtungen, die der afghanische Staat zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie zur Achtung ihrer Rechte eingegangen sei. Für die diesbezüglichen Anstrengungen des afghanischen Staates sicherte sie dem afghanischen Justizminister die Unterstützung Deutschlands zu.

www.bmz.de

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