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Libyens Minderheiten fordern Rechte ein

gfbvGöttingen. – Angehörige ethnischer Minderheiten im Libyen verlangen, angemessen in der im Juni zur Wahl stehenden Verfassungsgebenden Versammlung Libyens vertreten zu sein. Sie klagten über Vorurteile und Diskriminierung aufgrund ihrer Hautfarbe und ethnischen Abstammung, berichtete die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Freitag in Göttingen. Bei schweren Kämpfen zwischen schwarzafrikanischen Toubou und Arabern nahe der Stadt Koufra im Südosten des Landes seien in dieser Woche mindestens 17 Menschen getötet und 20 verletzt worden.

Die GfbV fordert mehr Rechte für Libyens nicht-arabische ethnische Minderheiten. „Ein Jahr nach dem Beginn der Revolte gegen das Gaddafi-Regime steht es schlecht um die Anerkennung der Rechte nicht-arabischer Minderheiten in Libyen“, erklärte GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius.

Toubou, Tuareg und Abkömmlinge ehemaliger afrikanischer Sklaven fürchten nach Angaben der GfbV, auch im neuen demokratischen Libyen ausgegrenzt zu werden. „Angehörige dieser ethnischen Gruppen werden zu Unrecht pauschal beschuldigt, das Gaddafi-Regime unterstützt zu haben“, sagte Delius. So habe Diktator Gaddafi seit November 2009 Toubou vertreiben und ihre Häuser zerstören lassen.

Mehr als 4.000 Toubou hätten damals ihre Siedlungen und Libyen verlassen müssen, berichtete die GfbV. Bereits seit Dezember 2007 hätten ihnen Gaddafis Behörden systematisch Bürgerrechte sowie den Besuch von Schulen und medizinische Betreuung verweigert. Toubou leben seit Generationen sowohl in Libyen als auch in den Nachbarländern Tschad und Niger. Heute fühlen sich die Toubou erneut bedrängt und warnen vor der Auslöschung ihrer Existenz in Libyen.

„Auch die im Südwesten Libyens lebenden Tuareg fordern Mitsprache und Anerkennung ihrer Landrechte und Kultur,“ erklärte Delius. Um ihre kulturellen und sozialen Rechte zu sichern, hätten sie mehr als ein Dutzend Kulturvereine seit dem Sturz des Gaddafi-Regimes gegründet. Diese Vereine hätten sich nun zu einem Dachverband zusammengeschlossen, um sich wirksamer für eine angemessene Vertretung der Tuareg in der Verfassunggebenden Versammlung einzusetzen. Auch forderten die Tuareg ein Mitspracherecht bei der Erschließung von Erdöl- und Erdgasvorkommen in ihren Siedlungsgebieten.

Nicht nur afrikanische Migranten, sondern auch Abkömmlinge afrikanischer Sklaven, die seit langem libysche Staatsbürger sind, klagen der GfbV zufolge über Rassismus. So seien die 30.000 Bewohner der südlich von Misurata gelegenen Stadt Tawergha im Herbst 2011 systematisch vertrieben worden. Ihre Stadt sei von Milizen zerstört worden. Selbst in Flüchtlingslagern fänden sie keinen angemessenen Schutz vor Verfolgung und Übergriffen.

www.gfbv.de

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