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Umsetzung von Kinderrechten kommt voran

kinder_brasilien_kb_200Genf. – 20 Staaten, darunter Länder wie Deutschland, Brasilien und Mali, haben am Dienstag als Erste den neuen UN-Vertrag zum Individual-Beschwerderecht für Kinder unterzeichnet. „Das ist ein riesiger Schritt für die Umsetzung von Kinderrechten und ein Festtag für uns“, sagte Barbara Dünnweller, Kinderrechts-Expertin der Kindernothilfe. Auch andere Kinderhilfswerke begrüßten die Unterzeichnung des Vertrages.

„Für den Vertrag haben wir gemeinsam mit anderen Nichtregierungsorganisationen lange gekämpft“, betonte 
Dünnweller. Mit der Unterzeichnung des Vertrages erkennen die Staaten an, dass Mädchen und Jungen sich künftig an den UN-Ausschuss für Kinderrechte wenden können, wenn ihre Rechte verletzt und alle innerstaatlichen Rechtswege ausgeschöpft wurden. Dünnweller: „1990 trat die UN-Konvention für Kinderrechte in Kraft, nun bekommen Mädchen und Jungen endlich die Möglichkeit, ihr Recht auch auf internationaler Ebene einzufordern.“


Das Ziel sei aber noch nicht erreicht, so die Kindernothilfe: „Damit der Vertrag in Kraft treten kann, müssen ihn mindestens zehn Staaten ratifizieren; außerdem kommt es darauf an, dass noch viele weitere unterschreiben“, sagte Dünnweller, „dafür werden wir uns weiterhin mit aller Kraft einsetzen.“ Zusammen mit anderen Nichtregierungsorganisationen plant die Kindernothilfe weitere Kampagnen, um den Prozess voranzutreiben.


Menschenrechtsverträge wie die Frauenrechtskonvention beziehen das Instrument der Individualbeschwerde längst mit ein. Die entsprechenden UN-Ausschüsse können bei Rechtsverletzungen quasi-gerichtliche Entscheidung fällen und somit die Staaten zur Wiedergutmachung und zu Änderungen von Gesetzen zum Schutz der Menschenrechte auffordern.

„World Vision bekommt durch seine direkte Arbeit mit Kindern an den Brennpunkten der Welt häufig mit, wie schlecht Kinder behandelt werden und wie oft Erwachsene ihre Aussagen nicht ernst nehmen“, erklärte Sara Austin von World Vision. Viele bräuchten dringend unabhängige Fürsprecher, um Gerechtigkeit zu erhalten oder vor Verfolgung geschützt zu werden. 2005 schrieb die Kanadierin eine juristische Masterarbeit über die Notwendigkeit der Individualbeschwerde und startete daraufhin gemeinsam mit Gleichgesinnten eine letztlich erfolgreiche Kampagne. „Das Individualbeschwerderecht ist für uns und andere Organisationen ein gutes neues Instrument, um bei Regierungen auf die Einhaltung ihrer Versprechen zu pochen.“

„Das neue Zusatzprotokoll ist ein Meilenstein für den Schutz der Kinderrechte, weil es Kinder mit Erwachsenen rechtlich gleichstellt“, sagte Danuta Sacher, Geschäftsführerin des internationalen Kinderhilfswerkes terre des hommes. „Wir begrüßen, dass Deutschland zu den Erstunterzeichnern des Zusatzprotokolls gehört. Allerdings muss es nach der Unterzeichnung nun schnell durch den Bundestag ratifiziert werden, damit die deutsche Gesetzgebung zügig an die Bestimmungen des Zusatzprotokolls angepasst wird.“

terre des hommes bedauert, dass sich das im ursprünglichen Protokollentwurf enthaltene Kollektivbeschwerderecht nicht durchgesetzt hat. Damit hätten auch Nichtregierungsorganisationen oder nationale Menschenrechtsinstitutionen im Namen betroffener Kinder klagen können, wenn deren Schutz nicht gewährleistet ist oder für sie die Gefahr von Traumatisierung oder seelischer Verletzung besteht.

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