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Kindersoldaten: Kongolesischer Milizenchef ist schuldig

icc_100Den Haag. – Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat den früheren kongolesischen Rebellenführer Thomas Lubanga am Mittwoch für schuldig befunden, Kindersoldaten für seine Miliz rekrutiert zu haben. Das Strafmass wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Amnesty International nannte das Urteil einen „Meilenstein für die internationale Strafjustiz“.

Lubanga hatte nach den Erkenntnissen des Gerichts im Nordosten der Demokratischen Republik Kongo die von Ruanda unterstützte Rebellenbewegung UPC (Union kongolesischer Patrioten) gegründet. Die Anklage warf ihm vor, er sei 2002 und 2003 Kommandant des militärischen Flügels der UPC gewesen. Das Gericht in Den Haag sei einstimmig zu der Überzeugung gekommen, dass Lubanga „ohne jeden Zweifel“ schuldig sei, Kinder unter 15 Jahren rekrutiert und im bewaffneten Konflikt im Ostkongo eingesetzt zu haben, sagte der britische Richter Adrian Fulford.

Der heute 51-jährige Lubanga war 2006 in Kinshasa festgenommen und an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag überstellt worden. „Das Urteil ist ein Meilenstein in der internationalen Rechtssprechung“, sagte die Expertin für internationales Strafrecht bei Amnesty International, Leonie von Braun. „Es sendet ein klares Signal an Menschenrechtsverbrecher weltweit. Es bringt Genugtuung für die Opfer, insbesondere für die ehemaligen Kindersoldaten, die in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten sind.“

Das Urteil könne aber nur ein Anfang sein, betonte von Braun. Es komme jetzt darauf an, die internationale Rechtssprechung weiter zu stärken. Es gelte auch, aus den Erfahrungen des Verfahrens zu lernen, insbesondere künftige Verfahren zu beschleunigen und Verfahrensfehler zu vermeiden.

„Wir hoffen, dass durch dieses Urteil eine Dynamik entsteht, die den Einsatz von Kindersoldaten weltweit ächtet und zur Festnahme und Verurteilung weiterer Kriegsherren führt“, erklärte die Amnesty-Expertin. Das gelte auch auch für Josef Kony, den Führer der ugandischen Rebellenbewegung „Lord’s Resistance Army“, gegen den bereits ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vorliegt. Auch Kony wird neben anderen Gräueltaten die Rekrutierung von Kindersoldaten vorgeworfen.

www.icc-cpi.int
www.amnesty.de

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