
Nach den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention, deren Geltung auch für Flüchtlingskinder die Bundesregierung im Juli 2010 bestätigt hat, haben sie die gleichen Rechte wie deutsche Kinder. Sie müssen von den Einrichtungen der Jugendhilfe betreut und vor Abschiebehaft und Unterbringung in Sammelunterkünften mit Erwachsenen geschützt werden und zur Schule gehen dürfen. Kinder, die durch Kriegserlebnisse, Missbrauch oder den Verlust von Angehörigen traumatisiert sind, brauchen spezielle therapeutische Betreuung.
„Diese Kinder kommen aus Ländern wie Somalia, Äthiopien und dem Kongo, wo sie vor Krieg und Verfolgung geflohen sind“, sagte Danuta Sacher, Vorstandsvorsitzende von terre des hommes. „Sie haben in ihrer Heimat und oft auch auf ihrer gefährlichen Flucht Schreckliches erlebt, oft ihre Familien verloren und sind auf sich allein gestellt. Sie brauchen Schutz und Unterstützung der Behörden, nicht aber Kasernierung und Abschiebedrohung. Deutschland sollte sich in der EU dafür stark machen, dass Kindeswohl und der Schutz von Minderjährigen Vorrang bekommen.“
terre des hommes unterstützt in Deutschland eine Reihe von Projekten, in denen Flüchtlingskinder von geschulten Fachleuten einfühlsam betreut werden, so zum Beispiel die Beratungsstelle Xenion in Berlin und den Verein Refugio München. „Es ist aber vorrangig eine öffentliche Aufgabe, diese Kinder zu schützen und dafür zu sorgen, dass sie Bildung und medizinische Versorgung, aber auch kindgerechte Unterbringung und eine Lebensperspektive bekommen“, so Danuta Sacher. „Wir erwarten, dass Deutschland hier schnell tätig wird und auf europäischer Ebene eine Vorreiterrolle im Kinderschutz einnimmt.“




